Rechtsgrundlage für die LohnfortzahlungNeben § 616 BGB gibt es weitere Regelungen, die es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, bezahlten oder unbezahlten Urlaub von Ihrem Arbeitgeber zu nehmen. Im Krankheitsfall gilt § 3 EFZG; Bei Feiertagen schützt Sie die Lohnzahlung an Feiertagen gemäß § 2 EFZG.