Heim / Recht, Gesellschaft & Behörden / Antrag g0100 richtig ausfüllen
Bei der persönlichen Antragstellung auf eine Vor-Ort-Rehabilitation werden zunächst Ihre Anliegen besprochen, um Ihre Bedürfnisse und Verantwortlichkeiten für die Rehabilitation zu klären.
Anschließend wird Ihr LTA-Antrag schriftlich erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Voraussetzung ist, dass Sie alle Unterlagen vorlegen können, die die Sanierungsbedürftigkeit belegen. Abschließend prüfen Sie jedes Formular und unterzeichnen den LTA-Antrag. Am Ende erhalten Sie eine Bestätigung.
Zurück zum InhaltEin schriftlicher Antrag auf Rehabilitation verläuft ähnlich wie ein mündlicher Antrag vor Ort.
Der Unterschied besteht darin, dass Sie jedes Formular bequem von zu Hause aus ausfüllen können. Sämtliche Formulare (z. B. DRV G0100/G0130-Anträge) können bei den zuständigen Behörden angefordert oder online heruntergeladen werden. Sie erhalten außerdem immer ein Informationsblatt und Hilfe beim Ausfüllen des Formulars. Schicken Sie einfach Ihren ausgefüllten, von Ihnen unterschriebenen LTA-Antrag an die Postanschrift der zuständigen Behörde.
Praxistipp: Der LTA-Antrag muss nicht zwingend per Einschreiben versandt werden.
Versenden Sie den Brief einfach als „Prio“ gegen einen Aufpreis von 1,10 Euro. Dem Schreiben kann dann in gleicher Weise Folge geleistet werden.
Weitere Informationen
Mit den Online-Tools auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie die berufliche Rehabilitation ohne Registrierung online beantragen.
DRV bietet Unterstützung beim Ausfüllen des LTA-Antrags. Sie werden gebeten, die Fragen im Antrag vollständig und richtig zu beantworten.
Das neue Online-Angebot „Mein Kundenportal“ des DRV ist ab September 2023 verfügbar. Es bündelt zahlreiche Online-Leistungen der Deutschen Rentenversicherung an einem zentralen Ort und ist direkt auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung und unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kundenportal zu finden.
Zurück zum InhaltWelches Verfügungsrecht haben Sie?
In manchen Fällen stellen Sie den Antrag nicht von sich aus, sondern werden von der Arbeitsagentur oder Krankenkasse dazu aufgefordert. Nach dem Dritten Sozialgesetzbuch kann die Agentur für Arbeit Sie auffordern, Sie in eine Rehabilitation zu verweisen, wenn Ihre Leistungsfähigkeit aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung beeinträchtigt ist.
Bei Arbeitsunfähigkeit hat die zuständige Krankenkasse gemäß dem 5. Sozialgesetzbuch das Recht, die Arbeitsunfähigkeit von Ihnen zu verlangen. Sie können diesem Antrag widersprechen.
Wenn Sie aufgefordert werden, Arbeitsbeteiligungsleistungen zu beantragen, werden Ihre Entscheidungsrechte eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sie nur begrenzten Einfluss auf das weitere Verfahren haben.
Das bedeutet, dass Sie beispielsweise Ihren Antrag nur mit Zustimmung der anfragenden Behörde oder der Krankenkasse zurückziehen können.
Zurück zum InhaltBevor Sie eine berufliche Rehabilitation beantragen, sollten Sie Ihren Bedarf an Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben ermitteln.
Ärztliche Atteste und ärztliche Atteste von Kurkliniken - die sogenannte Epikrise - oder Gutachten, die diesen Bedarf bestätigen. Wichtig ist aber auch, dass Sie selbst überlegen, welchen Mehrwert eine berufliche Rehabilitation für Sie haben kann. Im Gespräch mit dem Rehabilitationsträger werden Sie ausführlich zu Ihren persönlichen Beweggründen befragt, um die Berechtigung des Antrags zu prüfen.
Zurück zum InhaltsverzeichnisHaftung klären
Im zweiten Schritt gilt es zu klären, welcher Reha-Leistungserbringer zuständig ist. Zur Auswahl stehen eine Rentenversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Berufsgenossenschaftsversicherung sowie eine Arbeitsvermittlung/Arbeitsvermittlung. Informationen darüber, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei den hier aufgeführten Reha-Anbietern einholen oder im Internet auf deren Webseiten recherchieren.
Weitere Informationen zur Haftung finden Sie auch hier.
Praxistipp: Erkundigen Sie sich zunächst, wo Sie sich gerade befinden. Bei Krankmeldung wenden Sie sich an die Krankenkasse, bei Arbeitslosigkeit wenden Sie sich an das Arbeitsamt bzw. Arbeitsamt, bei Arbeitsunfall an die Berufsgenossenschaft, bei Klinikaufenthalt an das Sozialamt, bei Erwerbstätigkeit seit mehr als 15 Jahren an den Rentenversicherer.
Wenn Sie wissen, warum und wo Sie Work Attendance Allowance (LTA) beantragen, sollten Sie die Anforderungen überprüfen.
Gibt es Einschränkungen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die auf gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückzuführen sind? Kann dieser Zusammenhang medizinisch bestätigt werden? Kann eine berufliche Rehabilitation diese Behinderungen ausgleichen?
Zurück zum InhaltWenn Sie Ihre Gründe, Verantwortlichkeiten und Anforderungen überprüft haben, können Sie jetzt Arbeitsprämienleistungen beantragen.
Das entsprechende Formular, die Informationskarte und Anweisungen zum Ausfüllen des LTA-Antrags sind bei den Reha-Kostenträgerkliniken oder online auf deren Websites erhältlich. Es ist wichtig, dem Antrag alle medizinischen Unterlagen beizufügen, die die Notwendigkeit einer Rehabilitation belegen.
Zurück zum InhaltSobald Sie Ihren Antrag auf Arbeitsbeteiligungsleistungen ausgefüllt oder eingereicht haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
Die Bearbeitungszeit bis zur Genehmigung kann mehrere Wochen bis mehrere Monate betragen. Die verbleibende Bearbeitungszeit des Antrags können Sie jederzeit anhand der Eingangsbestätigung erfragen.
Praxistipp: Die Bearbeitungszeit des LTA-Antrags wird erst ab dem Datum der vollständigen Einreichung aller erforderlichen Unterlagen gezählt.
Oftmals fehlen ärztliche oder ähnliche Atteste. Hier können Sie sich aktiv beteiligen, indem Sie Fragen stellen und die Bearbeitungszeit verkürzen.
Bitte lesen und überprüfen Sie die Benachrichtigung sofort nach Erhalt sorgfältig. Wenn es sich um eine Genehmigung handelt, befolgen Sie einfach die Anweisungen im Aushang.
Sollte die Entscheidung unrichtig sein oder eine Ablehnung enthalten, haben Sie das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen. Wenn Sie unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rehabilitator.
Zurück zum InhaltDie Entscheidung zur beruflichen Rehabilitation fällt unterschiedlich aus.
Oftmals erhalten Sie zunächst einen Bescheid, in dem der Reha-Träger allgemeine Leistungen genehmigt. Zusätzlich kann es sein, dass Sie einen weiteren Bescheid erhalten, der Sie zu einer Ausbildung oder Qualifizierung berechtigt.
Eine schnelle Möglichkeit ist immer, sich direkt an den Absender des Bescheids zu wenden.