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Ablauf sbv wahl vereinfachtes wahlverfahren

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ablauf sbv wahl vereinfachtes wahlverfahren

Einige Unternehmen wählen regelmäßig Schwerbehindertenvertreter. Wir stellen die wichtigsten Aspekte der SBV-Wahlen vor. Nachfolgend finden Sie auch Musterformulare für die Wahl von Schwerbehindertenvertretern - von der Einladung bis zur Wahlversammlung  zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Eine Vertrauensperson und mindestens ein Stellvertreter werden in Betrieben/Amtsräumen gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte Personen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind (§§ 177 Abs.

SGB IX).

Das Wahlrecht haben grundsätzlich alle schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen, die am Wahltag im Betrieb/im Betrieb beschäftigt sind (§§ 177 Abs. 2, § 151 Abs. 3 SGB IX) können alle im Betrieb/Geschäftsstelle beschäftigten Arbeitnehmer gewählt werden, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit sechs Monaten im Betrieb/Geschäftsstelle tätig sind (§ 177 Absatz 2 SGB IX).

Ordentliche Wahlen finden alle vier Monate vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 177). § 5 SGB IX). Auch in diesem Jahr erfolgt die Wahl der Vertrauenspersonen und Stellvertreter in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 177 Abs. 6 Satz 3).

Es gibt zwei Wahlverfahren: das vereinfachte und formelle Wahlverfahren.

Beides ist in der Schwerbehinderten-Vertreter-Wahlordnung (SchbV-WO) näher geregelt.

Das formelle Wahlverfahren gilt nur, wenn der Betrieb/die Behörde insgesamt mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt oder wenn der Betrieb/die Behörde weniger als 50 Wahlberechtigte hat und aus räumlich getrennten Teilen besteht.
In allen anderen Fällen erfolgt die Wahl nach einem vereinfachten Wahlverfahren.

Bei Schwerbehinderten beträgt die Amtszeit des Vertreters beträgt vier Jahre.

Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, frühestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des bisherigen Schwerbehindertenbeauftragten (§ 177 Abs. 7 SGB IX).

Achtung!

Die nächsten Wahlen zum SBV finden im Herbst statt und die Wahlordnung hat sich nun entsprechend geändert: An der Wahlversammlung können Sie ab sofort im vereinfachten Wahlverfahren per Video- und Telefonkonferenz teilnehmen und mittragen den eigentlichen Abstimmungsprozess auf dem Korrespondenzweg klären § 20 § 5 Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO).

Alte (vorläufige) Regelung der bisherigen § 28 SchwbVWO wurde aufgehoben.

Unterschiedliche Wahlverfahren - Ablauf

Vereinfachung des Wahlverfahrens

 

 

Formelle Wahlen Verfahrenren

 

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