Grundbuchauszug - was ist das und warum wird er benötigt?
Warum wird ein Grundbuchauszug benötigt?
Tatsächlich ist ein Grundbuchauszug eine wichtige Informationsquelle für alle Menschen, die mit dem Immobilienmarkt zu tun haben - von Verkäufern und Kaufinteressenten und Immobilienmaklern bis hin zu Finanzinstituten und Notaren und anderen Interessenten.
So können Sie den rechtlichen Status der Immobilie transparent überprüfen, entsprechende Entscheidungen treffen und Transaktionen sicher abwickeln.
Gerade beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, eines Hauses oder einer Wohnung gehört ein Grundbuchauszug zu den notwendigen Dokumenten, denn er verschafft dem potenziellen Käufer nicht nur einen detaillierten Überblick über die rechtliche Situation der Immobilie, sondern informiert ihn beispielsweise auch darüber, ob die Immobilie, das Haus oder die Wohnung mit Rechten Dritter belastet ist oder ob Nutzungsbeschränkungen bestehen.
Darüber hinaus ist ein Grundbuchauszug ein wichtiges Hilfsmittel für Banken und andere Kreditinstitute, um die Bonität der Immobilie zu beurteilen und eine Hypothek oder ein Darlehen abzusichern.
Inhalt eines Grundbuchauszugs
Wie bereits erwähnt, enthält ein Grundbuchauszug wichtige Informationen über die Immobilie und ihre rechtliche Situation.
Die Abrechnung gliedert sich in fünf Bereiche:
- Eigentum: Gibt Aufschluss darüber, wer der aktuelle Eigentümer der Immobilie, des Hauses oder der Wohnung ist und ob die Immobilie allein im Besitz einer Person ist oder Miteigentümer vorhanden sind.
- Beschreibung der Immobilie: Der Auszug aus dem Grund- und Hypothekenregister enthält detaillierte Angaben zur genauen Lage der Immobilie, ihrer Größe und ggf.
der Parzellenaufteilung.
- Belastungen und Rechte:Aus der Abrechnung geht hervor, ob die Immobilie belastet ist. Hierzu zählen beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Dienstbarkeiten.
- Belastungsverzeichnis: In diesem Teil des Grundbuchauszugs werden alle öffentlichen Belastungen aufgeführt, wie zum Beispiel Bauträgerbeiträge oder Grundsteuern.
- Hinweise: Darüber hinaus kann der Auszug besondere Hinweise zu einer bestimmten Immobilie enthalten. Hierzu können beispielsweise Baulasten oder Vorkaufsrechte gehören.
Wissenswert: Eine in einem Grundbuchauszug enthaltene Dienstbarkeit bezieht sich auf Rechte und Pflichten, die Dritten das Recht einräumen, das Grundstück beispielsweise als Weg oder Durchgang zu nutzen - sei es, um zum eigenen Grundstück (wo der Dritte wohnt) zu gelangen oder um die Verlegung von Rohren auf dem Grundstück des Dritten sicherzustellen.
Typischerweise wird eine solche Dienstbarkeit immer in einem Auszug aus dem Grundbuch eingetragen.
Wer kann eigentlich Einsicht in das Grundbuch nehmen?
Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen und Auskunft über Grundstücke, Häuser und Wohnungen sowie die entsprechende Eigentumsverhältnisse zu erhalten.
Allerdings muss ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ des Antragstellers vorliegen. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Person, die den Antrag prüft. Reine Neugier oder unerlaubte Zwecke sollten unbedingt vermieden werden.
Es wird zwischen „unbeschränktem berechtigtem Interesse“ und „berechtigtem Interesse“ unterschieden. „Unbeschränktes berechtigtes Interesse“ haben:
- Grundstückseigentümer
- Alle im Grundbuch eingetragenen Rechteinhaber
- Behörden und Gerichte
- Notare, die sich auf ihre Amtshilfepflicht berufen können
- Öffentlich bestellte Geographen
Personengruppen, die ein „berechtigtes Interesse“ haben, das begründet werden muss: Dazu gehören:
- Potenzielle Käufer, die vom Eigentümer eine entsprechende Vollmacht erhalten haben
- Erben, die Informationen über die geerbte Immobilie benötigen, um über die Annahme oder Ablehnung der Erbschaft entscheiden zu können
- Mieter, die herausfinden möchten, ob der Vermieter der eingetragene Eigentümer der Immobilie ist
- Kreditgeber (z.
B. Banken und Kreditinstitute) des Immobilieneigentümers, die ein Darlehen für die Immobilie im Grundstück und eine Hypothek absichern müssen
- Gläubiger, die Immobilieneigentümern einen Vollstreckungstitel erteilen, haben die Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung durchzuführen.
Wo ist ein Grundbuchauszug erhältlich und wie viel kostet er?
Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, gibt es in der Regel mehrere Möglichkeiten.
Eine Möglichkeit besteht darin, sich direkt an das örtliche Amtsgericht zu wenden, bei dem das Grundbuch geführt wird. Dort können Sie Ihre Bewerbung schriftlich oder im Rahmen eines „Bewerbungsgesprächs“ (wie es im Amtsdeutsch heißt) unter Vorlage Ihres Personalausweises einreichen. Der Versand des Auszuges per Post dauert in der Regel ca. 14 Tage.
Wissenswertes: Grundsätzlich ist das Grundbuch eine staatliche Angelegenheit.
Die einzige Ausnahme ist Baden-Württemberg. Für dieses Gebiet ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Grundbuchauszug online zu beantragen, da viele Katasterämter mittlerweile digitale Dienste anbieten. Wenn ein Online-Dienst verfügbar ist, registrieren Sie sich bitte auf der entsprechenden Website und geben Sie die erforderlichen Informationen ein.
Nach der Bearbeitung wird Ihr Kontoauszug per E-Mail oder Post versandt.
Die Kosten für Grundbuchauszüge richten sich in der Regel nach bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostenvorschriften. Der sogenannte „einfache Grundbuchausdruck“ kostet 10 Euro, während der sogenannte „Amtliche Grundbuchausdruck“ (beglaubigt) etwa 20 Euro kostet.
Mittlerweile gibt es auch viele Drittanbieter, die sich um die Online-Beantragung kümmern.
Zu den Kosten des Standesamtes kommen noch weitere Gebühren des Dienstleisters hinzu.
In manchen Situationen kann es gerechtfertigt sein, einen Notar um einen Auszug aus dem Grundbuch und dem Hypothekenregister zu bitten. Insbesondere bei der notariellen Beurkundung einer Immobilientransaktion ist ein aktueller Auszug erforderlich.
Da der Immobilienkaufvertrag in der Regel immer von einem Notar begutachtet wird, kann der Notar auch einen Grundbuchauszug beantragen. Zu den Kosten des Amtsgerichts kommen noch Notargebühren hinzu.
Wie bereits erwähnt gehört ein Auszug aus dem Grundbuch zu den wichtigen Dokumenten, z.B. bei der Finanzierung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung unserer technischen Zeichnungen - vom bemaßten Grundriss über Wohnraumberechnungen bis hin zu Ansichten und Schnitten von Häusern.