Heim / Recht, Gesellschaft & Behörden / Altersteilzeit blockmodell 2021 österreich
Wenn Sie und Ihr Mitarbeiter eine Teilrente vereinbaren, erstatten wir Ihnen einen Teil Ihres Gehalts, einschließlich der damit verbundenen Sozialversicherung und bestimmter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - sofern alle Bedingungen erfüllt sind.
Die Pflicht zur Meldung einer Beschäftigung zusätzlich zu einer Beschäftigung in Altersteilzeit gilt für alle Altersteilzeitverträge, unabhängig vom Beginn des Zeitraums und Modells.
Nehmen Arbeitnehmer zusätzlich zur Beschäftigung in Altersteilzeit eine zusätzliche Beschäftigung auf, kann die Beschäftigung zum Verlust von Teilzeitverträgen führen Altersversorgung.
Wenn Sie eine Nebenbeschäftigung ausüben oder aufnehmen, verlieren Sie für den Monat der Ausübung dieser Beschäftigung den Anspruch auf eine Teilrente.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Teilzeit-, Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Betroffene Arbeitnehmer verlieren in den betreffenden Monaten den Anspruch auf Lohnausgleich und den Anspruch auf eine gesicherte Sozialversicherungsbeiträge.
Ausnahmen: War der Arbeitnehmer im Jahr vor der Teilpensionierung bereits mindestens 28 Tage bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt, kann auch während der Zeit der Teilpensionierung eine Nebenbeschäftigung ausgeübt werden.
Bitte informieren Sie als Arbeitgeber Ihre in die Teilpensionierung eintretenden Mitarbeiter darüber, dass bei zusätzlicher Beschäftigung in Teilpensionierung eine Meldepflicht gegenüber dem AMS besteht Pensionierung, sonstige unselbstständige Beschäftigung liegt vor oder beginnt!
Übergangsregelungen:Erfüllt der Arbeitnehmer die Ausnahmevoraussetzungen nicht, muss eine etwaige weitere Beschäftigung bis zum 30.06.2026 enden.
Andernfalls ist ab dem 01.07.2026 für die Zeit der zusätzlichen Beschäftigung kein Anspruch auf Altersteilzeitrente mehr zu zahlen.
Hinweis: Ab 01.01.2026 Ab 2026 gilt: Teilzeitrentenverträge können künftig nur noch mit einem Arbeitgeber abgeschlossen werden. Bestehende Altersteilzeitverträge, die vor dem 1.
Januar 2026 begonnen haben, können jedoch bis zu ihrem Ablauf weitergelten.
Berechnung der Entschädigung für fortbestehende Altersteilzeitverträge, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
Die Entschädigung beträgt mindestens 50 % der Differenz zwischen dem Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate vor der Altersteilzeit (Cap-Wert) und dem Durchschnittsgehalt für denselben Zeitraum.
werden für Kurzarbeitszeit (Unterschätzung) fällig - allerdings nur bis zur maximalen Beitragsbemessungsgrundlage. Bei Verträgen mit kontinuierlicher Teilrente, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen, sind Überstunden und Mehrarbeitsstunden sowohl in der Untergrenze als auch in der Obergrenze nicht mehr enthalten.
Bei Verträgen mit kontinuierlicher Teilrente, die vor dem 1.
Januar 2026 beginnen, und bei Blockzeitmodellen sind Mehrarbeitsstunden und Überstunden unabhängig vom Beginn weiterhin in der Obergrenze enthalten.
Verkürzung der Laufzeiten bei Teilrentenverträgen ab 1. Januar 2026:
Januar 2027 bis 31. Dezember 2027, dann ist eine fortlaufende Teilrente für maximal bis zu 4 Jahre möglich
Januar 2029 oder später, ist eine durchgehende Teilpensionierung nur für bis zu 3 Jahre möglich.
Eine fortlaufende Teilpensionierung kann vom Beginn der Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028 ohne Änderungen 5 Jahre vor der Regelpensionierung beginnen Alteroder 5 Jahre vor Ihrem Renteneintrittsdatum. Die Erfüllung der Vorruhestandsvoraussetzungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit fortlaufender Teilrentenverträge ab dem 1.
Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.
Altersteilzeitverträge ab dem 1. Januar 2029.oder später kann frühestens 3 Jahre vor dem Endtermin für eine Korridorrente beginnen. Liegen die Voraussetzungen für eine Korridorrente nicht vor, kann eine Teilrente 3 Jahre vor der Regelrente bzw. 3 Jahre vor dem Renteneintrittsstichtag bezogen werden.
Blockzeitmodelle können für Zeiträume bis zu 5 Jahren vereinbart werden.
Wenn Sie jedoch die Rentenvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie keine Teilzeitrente mehr. Nur wenn die Voraussetzungen für eine Korridorrente erfüllt sind, erhält der Arbeitnehmer weiterhin eine Altersteilzeitleistung - und zwar für 1 Jahr nach Ablauf dieser Frist, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung mit langer Versicherungsdauer erfüllt.
Ermäßigung der Ersatzquoten bei fortlaufenden Altersteilzeitverträgen ab dem 1.
Januar 2026.
Ersatzquote: In Form einer Altersteilzeitrente. Bei Erwerbstätigkeit ersetzt AMS einen bestimmten Prozentsatz der Bruttolohnkosten zur Deckung der Löhne, der damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zur Deckung der Löhne bis zum maximalen Beitragsgrundbetrag sowie zusätzlicher Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Wenn fortlaufende Teilrentenverträge zwischen dem 1.
Januar 2026 und dem 31. Dezember 2028 beginnen, gilt bis zum 31. Dezember 2028 eine Ersatzrate von 80 %. Diese wird ab dem 1. Januar 2028 auf 90 % erhöht. 2029.
Die Erhöhung der Ersatzquote auf 100 % ab dem endgültigen Renteneintrittstermin gilt nicht für alle Altersteilzeitverträge, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
Die für den Beginn der Altersteilzeit erforderlichen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten werden vom 1.
Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 schrittweise angehoben.
In der Zeit ab Januar Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 werden die erforderlichen Beschäftigungszeiten, die der Arbeitnehmer vor Eintritt in die fortlaufende Altersteilzeit leisten muss, schrittweise von 780 Wochen auf 884 Wochen erhöht.
Januar 2026 bis zum 31. März 2026 bei der Zahl 788 Wochen
Januar 2027 und 31. März 2027 bis 820 Wochen
Oktober 2027 bis 31. Dezember 2027 bis zu 844 Wochen
Bei Blockzeitmodellen - auch solchen, die am oder nach dem 01.01.2026 beginnen - muss der Arbeitnehmer 780 Wochen Arbeitslosenversicherung weiterzahlen, bevor er nach Ablauf der Zeiträume in die Altersteilzeit geht der Beschäftigung.
In der Altersteilzeit können ältere Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren.
Dadurch ist ein reibungsloser Übergang in den Ruhestand gewährleistet. Die Arbeitszeitverkürzung hat jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Rentenansprüche, den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auf Krankengeldansprüche des Arbeitnehmers.
Eine Teilrente ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die vom Unternehmen in Anspruch genommen und auch an das Unternehmen ausgezahlt wird.
Eine Kürzung ist auch für Personen möglich, die bereits eine kürzere Regelarbeitszeit als gesetzlich oder tarifvertraglich festgelegt haben (Teilzeitarbeit).
Allerdings darf die gesetzliche oder tariflich vereinbarte Regelarbeitszeit in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung zu keinem Zeitpunkt um mehr als 40 % überschritten werden, andernfalls haben Sie auch bei einer erneuten Reduzierung Ihrer Arbeitszeit keinen Anspruch auf eine Teilzeitrente.
Sonderfall Blockzeitmodell:
Denken Sie daran: Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, müssen Sie uns die bereits gezahlte Teilrente zurückzahlen.
Sie möchten herausfinden, ob Ihr Unternehmen zum Beginn der Teilrente ab dem 1.
Januar 2026 alle Voraussetzungen für eine Teilrente erfüllt?
Dann hilft Ihnen unser Ratgeber online weiter.
Mitarbeiter können das 5 Jahre vor dem Rentenbeginn eine Teilrente beginnen, sofern die Teilrente am 1. Januar 2029 beginnt.
Ab dem 1. Januar 2029 können Teilrentenverträge frühestens 3 Jahre vor der Korridorrente beginnen.
Erfüllen Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine Korridorrente nicht, kann der Teilrentenvertrag frühestens 3 Jahre vor Inkrafttreten der Regelrente beginnen.
Das bedeutet, dass bis zum 31. Dezember 2028 gilt:
Lebensjahres in Teilrente gehen.
Lebensjahres in eine Teilrente gehen. Eine am 2. Juli 1967 geborene Frau kann also frühestens am 2. Juli 2026 in den Ruhestand treten.
Juli 2027.
Die Arbeitnehmerin muss arbeitslos gewesen sein Versicherung für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum der letzten 25 Jahre.
In der Zeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2028 werden die erforderlichen Beschäftigungszeiten, die ein Arbeitnehmer vor Beginn einer dauerhaften Teilrente absolvieren muss, schrittweise von 780 Wochen auf 884 Wochen verlängert.
Januar 2026 bis 31. März 2026 auf bis zu 788 Wochen
März 2027 bis zu 820 Wochen
April 2028 bis 30. Juni 2028 für 860 Wochen
Für Modelle mit Blockzeit - inkl. ab dem 1. Januar 2026 - vor der Altersteilzeit muss der Arbeitnehmer 780 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung abgeleistet haben.
Beobachtungszeitraum
Lebensjahres (15. Geburtstag) und
Der Mitarbeiter war zuvor mindestens 3 Monate in Ihrem Unternehmen beschäftigt.
Die Normalarbeitszeit wurde im Jahr vor der Altersteilzeit um maximal 40 % reduziert.
Gezählt werden alle Arbeitsverhältnisse des letzten Jahres.
Hinweis: Eine Reduzierung der Arbeitszeit unter 60 % der Regelarbeitszeit, die im Rahmen der Kurzarbeit erfolgt, gilt NICHT als Teilzeitbeschäftigung und hat daher keine negativen Auswirkungen.
Der Arbeitnehmer erhält keine Rente oder Sonderrente nach dem Nachtarbeitsgesetz oder eine Rente aus einer Beschäftigung in einem öffentlichen Unternehmen.
Bitte beachten Sie die Ausnahmen im Abschnitt „Wie lange erhalten Sie eine Teilrente?“
Es zählen alle Anstellungen des letzten Jahres.
Allerdings ist die Höhe der Entschädigung begrenzt: Die Entschädigung beträgt höchstens die Differenz zwischen dem gekürzten Bruttogehalt während der Altersteilzeit und der maximalen Beitragsgrundlage des AMS.
Hinweis: Bei fortlaufenden Modellen, deren Gültigkeitsdauer vor dem 1. Januar 2026 begann, berechnet sich die Entschädigung wie bei Blockmodellen, also 50 % der Differenz zwischen dem Durchschnittsgehalt mit Zusatzleistungen.
und Überstunden in den letzten 12 Monaten vor der Altersteilzeit und das durchschnittliche Entgelt für denselben Zeitraum, das bei Kurzarbeit (jedoch ohne Mehrarbeit und Überstunden) fällig wäre. Auch bei diesen Modellen wird die Vergütung durch die maximale Beitragsbemessungsgrundlage begrenzt.
Je nach Modell besteht die Teilrente aus folgenden Elementen:
Januar 2026:
AMS ersetzt 80 % der Bruttolohnkosten und Nebenleistungen durch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zur Ausgleichsversicherung bis zur Höchsthöhe der Beitragsbemessungsgrundlage zuzüglich 80 % der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Ab dem 1. Januar 2029 wird die Ersatzquote von 80 % auf 90 % erhöht.
Bei Beginn der Altersteilzeit vor dem 1.
Januar 2026:
90 % der Bruttolohnkosten und der damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers als Lohnausgleich bis zur Höchsthöhe der Höchstbeitragsgrundlage, zuzüglich 90 % der zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ununterbrochenes Arbeitszeitmodell, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorrente erfüllt sind: 100 % der Bruttolohnkosten als Ausgleich und 100 % der oben genannten Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Basis plus 27,5% zusätzlicher Beiträge des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung.
Hinweis: Möglicherweise erhalten Sie auch mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Berechnung der Ersatzleistung berücksichtigt das AMS jedoch nur den gesetzlichen Betrag und nicht den freiwillig gezahlten Zusatzbetrag.
Sonderfall des Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungsgesetzes: Für Arbeitnehmer, die unter dieses Gesetz fallen, ersetzen wir auch Beiträge zur Bauarbeiterurlaubskasse für das als Entschädigung zu zahlende Urlaubsgeld und Urlaubsgeld.
Die Höhe des anteiligen Ersatzes hängt vom Modell ab und beträgt 80 % bei kontinuierlichen Modellen bzw. 27,5 % bis 10 % bei Blockmodellen.
Sonderfall der Teilzeitrente oberhalb der maximalen Beitragsbemessungsgrundlage: Übersteigt das Bruttoentgelt zusammen mit dem Gehalt die maximale Beitragsbemessungsgrundlage, erstatten wir nur einen Teil der Vergütung bis zur maximalen Beitragshöhe Basis.
Hinweise:
Ersatzquote bei Blockmodellen:
Bei Blockmodellen, bei denen bereits vor dem 1.
Januar 2024 eine Teilzeitrente bezogen wurde, bleibt die Ersatzquote für den gesamten Zeitraum 50 %. Abhängig vom Beginn des Zeitraums, für den die Teilzeitrente in Anspruch genommen wird, variiert die Ersatzquote in den nächsten Jahren
Sonderabfindungen berücksichtigen wir pauschal monatlich in Höhe von 1/6 der Teilrente.
Daher müssen Sie uns Ihre Aufwendungen für Sonderabfindungen nicht melden.
Hinweis: Altersteilzeitabfindungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Teilweise erhöht sich die Rente - im Mai - pauschal nach dem Gesamtlohnindex. Die Erhöhung gilt für die nächsten 12 Monate.
Sie müssen uns daher keine Gehaltserhöhungen mehr mitteilen, die sich aus jährlichen Tarifanpassungen ergeben - unabhängig von deren Höhe.
Ausnahme: Sollte sich die Höhe der Entschädigung oder die während der Altersteilzeit geltende Sozialversicherungsbemessungsgrundlage um die maximale Beitragsbemessungsgrundlage verringern, müssen Sie uns auch die jährlichen Tarifanpassungen mitteilen.
In solchen Fällen wird die Teilrente unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anpassungen des Tarifvertrags neu berechnet. Es erfolgt daher keine weitere Erhöhung der Auszahlungshöhe nach dem Tariflohnindex.
Die maximal mögliche Dauer der Teilrente ist abhängig vom Beginn des Teilrentenvertrages und dem gewählten Modell.
Für fortlaufende Modelle gelten folgende Regelungen:
Eine Teilrente ist bis zur Pensionierung nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze oder bis zum Tag der Pensionierung möglich.
Bei Altersteilzeitverträgen gilt ab dem 1.
Januar 2029 die Regel, dass eine Teilrente nur bis zum ersten möglichen Renteneintrittstag bezogen werden kann. Eine Ausnahme bildet die Rente bei langer Versicherungsdauer. Eine Überzahlung ist maximal für ein Jahr möglich, spätestens jedoch bis die Voraussetzungen für eine andere Rente (z. B. Korridorrente) erfüllt sind.
Blockmodell:
Unabhängig vom Beginn der Teilrente kann die Teilrente im Blockmodell für maximal 5 Jahre bezogen werden.
Hinweis:
Allerdings: Erfüllt der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine Korridorrente, erhalten Sie weiterhin eine Teilleistung - und zwar für 1 Jahr nach Ablauf dieser Frist, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine vorzeitige Pensionierung mit langer Versicherungsdauer erfüllt.
Die für Ihren Firmenstandort passende AMS-Geschäftsstelle steht Ihnen zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie das Formular Antrag auf Altersteilzeit mit Beginn 31.12.2025 - mit integrierter Ausfüllhilfe.
Für Altersteilzeit-Abfindungsmodelle mit Beginn 1.1.2026 nutzen Sie bitte das Formular Antrag auf Altersteilzeit ab 31.12.2025 01.01.2026 - mit integrierter Ausfüllhilfe.
Eine Ausfüllhilfe finden Sie am Ende jedes Formulars.
Notwendige Nachweise und Unterlagen:
Zusätzlich zum Formular benötigen Sie
Hinweis: Sofern der Anspruch auf eine Teilzeitrente erst nach Beginn der Teilzeitbeschäftigung entsteht, wird die Teilrente maximal für 3 Monate rückwirkend fällig!
Schwankungen in der Arbeitszeit müssen innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen werden - wobei der Bezugszeitraum mit dem Tag des Beginns der Teilrente beginnt.
Beispiel: Die Teilrente beginnt am 1. Juli 2026. Danach sind die Bezugszeiträume
31.12.2026
Die Arbeitszeit kann zwischen 20 % und 80 % der vor der Altersteilzeit geleisteten Arbeitszeit betragen, sofern sich die Abweichungen über die gesamte Vertragslaufzeit erstrecken und ausgeglichen werden.
Beispiel:
Das Arbeitszeitmodell basiert darauf, dass Schwankungen der Arbeitszeit nicht innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen werden und der Abrechnungszeitraum immer ab Beginn der Vertragslaufzeit gerechnet wird Rente.
Beispiel:
Juli 2026.
Dies ist auch das Blockzeitmodell, sofern vorhanden Abweichungen zwischen der im Altersteilzeitmodell vereinbarten Kurzarbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
Die Arbeitszeit beträgt weniger als 20 % der vor der Altersteilzeit geleisteten Arbeitszeit oder übersteigt 80 % der vor der Altersteilzeit geleisteten Arbeitszeit und diese Abweichungen werden nicht innerhalb eines halben Jahres ausgeglichen - auch wenn es keine Phasenruhe gibt.
Beispiel:
Juni 2026