Heim / Recht, Gesellschaft & Behörden / Antrag elternzeit vordruck
In Deutschland ist Elternzeit eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz nach der Geburt eines Kindes. Elternzeit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber mit einem schriftlichen Antrag beantragen. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes, bis das Kind drei Jahre alt ist.
Elternurlaub ist ein Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die wesentlichen Pflichten des Arbeitsverhältnisses, das Arbeitsverhältnis selbst bleibt jedoch bestehen.
Da das Arbeitsverhältnis nur während der Elternzeit ruht und nach Ende der Elternzeit vollständig wieder aufgenommen wird, muss der Arbeitnehmer nach Ende der Elternzeit gemäß den arbeitsvertraglichen Regelungen weiterbeschäftigt werden.
Es besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit.
Bei der Elternzeit handelt es sich lediglich um eine vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit. Es besteht weiterhin ein Kündigungsschutz.
Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit (statt zwölf Monate Elternzeit) auf den Zeitraum vom dritten bis zum achten Lebensjahr des Kindes verteilen.
Eine Einwilligung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich.
Um die Elternzeit flexibler zu gestalten und gleichzeitig dem Arbeitgeber die nötige Planungssicherheit zu geben, müssen Eltern bei der Anmeldung zwei weitere Jahre ab Beginn der Elternzeit angeben. Nimmt die Mutter unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist oder unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist Elternzeit in Anspruch, so sollte diese nur bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes angesetzt werden.
Die Frist für die Anmeldung der Elternzeit für den Zeitraum vom dritten Geburtstag des Kindes bis zum achten Lebensjahr des Kindes beträgt 13 Wochen vor Beginn.
Eine Beschäftigung (Teilzeitbeschäftigung) ist auch in diesem Zeitraum möglichEltern Urlaub erlaubt.
Die wöchentliche Arbeitszeit muss jedoch mindestens 15 und höchstens 30 Stunden betragen. Dies sollte im Detail mit Ihrem Arbeitgeber besprochen werden. Teilzeitarbeit ist grundsätzlich zulässig.
Arbeitnehmer müssen spätestens sieben Wochen vor Beginn einen schriftlichen Antrag auf Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber einreichen.
Der Arbeitnehmer sollte die betriebliche Situation mit seinem Arbeitgeber besprechen.
In einigen betrieblichen Fällen kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. Gerade bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz sollten Sie immer Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber halten und das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollte sicher sein. Darüber hinaus sollten sich Eltern auch die Zeit nehmen, die Elternzeit sorgfältig und effektiv zu planen.
Beide Eltern können bis zu drei Jahre Elternzeit gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Das bedeutet, dass ein betreutes Kind kein leibliches Kind sein muss des Mitarbeiters.
Auch adoptierte Kinder, Kinder von Ehegatten oder Lebenspartnern sowie in den Haushalt aufgenommene Kinder in ständiger Betreuung können Elternzeit beantragen.
Der Antrag ist von beiden bevollmächtigten Personen (Elternteil) zu unterzeichnen und an den Arbeitgeber zu senden (vorzugsweise per Einschreiben).
werden. Bitte bewahren Sie zu Ihrem eigenen Schutz eine Kopie Ihres Antrags auf.
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt, ggf. gilt auch das Mutterschutzgesetz (MuSchG).
Sie füllen das Formular aus. Basierend auf Ihren Antworten wird nach und nach das Dokument vor Ihnen erstellt.
Abschließend erhalten Sie es in den Formaten Word und PDF.
Sie können es ändern und wiederverwenden.