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Abrechnung verwaltungsverfahren rvg gerichtlich

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Detlef Burhoff, Dr. Peter Kotz

Das Wichtigste auf einen Blick:

1.Bei weisungsgemäßer Vertretung in Verwaltungs- oder Behördenverfahren richtet sich das Honorar nach Teil 2 der VV RVG.
2.In einem Strafverfahren nach Teil 4 der VV RVG kann das RVG keine Gewerbegebühr erheben.
3.Die Gewerbegebühr gemäß Nr.

2300 f. Die VV RVG wird insbesondere im Verfahren nach dem StVollzG und im Quotenverfahren nach dem StrEG berücksichtigt.

4.Die Gewerbegebühr wird nach den bisherigen Regelungen gebildet. 2.3 Abs. 3 VV RVG als Pauschalgebühr für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit mit Auskunft.
5.Die Schätzung der Gewerbegebühr Nr.

2300 VV RVG im vorgesehenen Bereich von 0,5 - 2,5 erfolgt gemäß § 14 RVG.

6.Die Höhe des Aktivitätsentgelts ist nach Ermittlung des Gebührensatzes und des Gegenstandswertes aus der Tabelle § 13 RVG abzulesen.
7.Der Wert des Gegenstandes bestimmt sich nach § 23 Abschnitt. 1 Satz 3, § 3 RVG.

Rdn 386

Literatur:

Pießkalla, Beurteilung des Streitwerts für MPU-Beschlüsse, VRR 2013, 90

Volpert, Ordnungsgemäße Abwicklung von Tätigkeiten im Strafvollzug, RVGprofessional 2006, 214

ed., Anwaltsvergütung in Verfahren nach dem Strafvollstreckungsgesetz, RVGreport 2012, 362

Zieger, Vernachlässigte Bereiche der Verteidigungstätigkeit, insbesondere der Vollstreckung und Vollstreckung von Urteilen, StV 2006, 375.

Rdn 387

1.

Bei der Ersatzvertretung in Verwaltungs- oder Behördenverfahren richtet sich die Vergütung nach Teil 2 der VV RVG. Dies ergibt sich aus der Überschrift des 2. Teils der VV RVG (Außergerichtliche Tätigkeit einschließlich Vertretung in Verwaltungsverfahren). Für Vertretungstätigkeiten gilt § 3 Teil 2 VV RVG.

Rdn 388

Daher gelten die in Nr.

2300 f. geregelten Gewerbegebühren. VV RVG kann entstehen:

0,5-2,5 der Gewerbegebühr Nr. 2300 VV rvg Website. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Dienstleistungen präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen einen Drittanbieter, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

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