Heim / Finanzen / Als freiberufler beim finanzamt melden
Freiberufler genießen unter den Selbstständigen einen Sonderstatus und unterscheiden sich deutlich von Gewerbetreibenden.
Ich zeige Ihnen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihre Tätigkeit als Freiberufler anzumelden.
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen möchten, sind folgende Schritte notwendig:
Prüfen Sie, ob Sie für den Freiberuflerstatus in Frage kommen
Bevor Sie die nächsten Schritte unternehmen, sollten Sie zunächst klären, ob Sie wirklich Freiberufler sind oder nicht.
Im Zeitalter der Digitalisierung gibt es viele Grenz- und Streitthemen, die sich nicht eindeutig in die Kategorien Freiberufler oder Gewerbetreibender einordnen lassen.
Erst wenn klar ist, dass Ihnen der Status tatsächlich zuerkannt wurde, lohnt es sich, weitere Schritte einzuleiten.
Senden Sie ein formloses Schreiben an Ihr Finanzamt
Im nächsten Schritt schreiben Sie ein formloses Schreiben an das Finanzamt. Es sollte folgende Informationen enthalten:
Weisen Sie Ihre berufliche Eignung nach
Wie Sie in PartGG § 1 Absatz 2 lesen können, setzt eine freiberufliche Tätigkeit eine „besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung“ voraus, die natürlich auch nachgewiesen werden muss.
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie dem Finanzamt Unterlagen vorlegen müssen, die Ihre berufliche Eignung bestätigen.
Dabei kann es sich beispielsweise um Zeugnisse, Qualifikationen und Diplome handeln, aber auch beispielsweise um Arbeitszeugnisse.
Entsprechende Nachweise können Sie auf Anfrage vorlegen oder direkt mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt senden. Wir empfehlen die zweite Option, da sie etwas Zeit spart.
Füllen Sie den Steuererklärungsfragebogen aus
Der Steuererklärungsfragebogen muss wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt und an das Finanzamt zurückgesendet werden.
Tipp: Viele Tipps zum Ausfüllen des Steuererklärungsfragebogens finden Sie im Internet.
Wenn Sie wirklich sicher sein wollen, empfehlen wir Ihnen, das Dokument gemeinsam mit Ihrem Steuerberater auszufüllen.
Warten Sie auf Ihre Steuernummer und legen Sie los
Jetzt steht Ihrem Jobantritt nichts mehr im Wege.
Auch wenn Sie Ihre Steuernummer noch nicht erhalten haben, können Sie Ihre Arbeit fortsetzen und sogar Rechnungen ausstellen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihre Mandanten darüber informieren, dass ein Antrag auf Erteilung einer Steuernummer eingereicht wurde, der Ihnen später zugesandt wird.
Gut zu wissen: Als Freiberufler müssen Sie Ihr Gewerbe nicht anmelden.
Auch ein Notarbesuch, die Eintragung ins Handelsregister und die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. HWK sind Aspekte, auf die Sie im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit guten Gewissens verzichten können.
Wenn Sie sich als Freiberufler selbstständig machen möchten, sollten Sie sich natürlich möglichst frühzeitig Gedanken über Ihre Finanzen machen.
Meine Empfehlung für Sie: Trennen Sie sofort Ihr privates und geschäftliches Budget und nutzen Sie dafür ein separates Geschäftskonto.
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