Das Kindergeld ist eine wichtige familienpolitische Leistung in Deutschland, die einkommensschwachen Eltern dabei helfen soll, gemeinsam mit ihren Kindern den Lebensunterhalt besser zu sichern.

Der Zuschlag wirkt parallel zum Kindergeld und dient in vielen Fällen auch dazu, die Familie vor der Inanspruchnahme des Staatsbürgerschaftsgeldes (ab 2026: neue Grundsicherung) zu schützen. In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick zum Thema Kindergeld: Voraussetzungen, Höhe, Antrag, wichtige Änderungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Was ist Kindergeld?
Kindergeld (KiZ) ist eine staatliche Leistung, die Familien zusätzlich zum Kindergeld erhalten können.
Es richtet sich an Eltern, deren Einkommen für den eigenen Bedarf ausreicht, jedoch nicht vollständig für den Bedarf der gesamten Familie, einschließlich der Kinder. Ziel ist es, Familien finanziell zu entlasten und Kinderarmut vorzubeugen.
Darüber hinaus eröffnet das Kindergeld oft den Zugang zu anderen Leistungen, wie zum Beispiel einem Bildungs- und Teilhabepaket oder einem Erlass von Kita-Gebühren.
Voraussetzungen für Kindergeld
Um Kindergeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Alter des Kindes: Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein und bei den Eltern des Haushalts leben und das Kind aufnehmen
- Mindesteinkommen der Eltern:
- Alleinerziehende müssen mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen.
- Paare benötigen zusammen mindestens 900 Euro brutto im Monat.
- Einkommenshöchstgrenze: Entscheidend ist, dass das Einkommen der Eltern zusammen mit Kindergeld und Kinderfreibetrag den Bedarf der Familie deckt, ohne dass ein Antrag auf Staatsbürgerschaftsgeld gestellt werden muss.
- Ohne Kindergeld Anspruch auf Staatsbürgerschaftsgeld (für mindestens ein Familienmitglied, Bedarfsgemeinschaft)
- Wohnsitz: Die Familie muss in Deutschland wohnen und dort ihren Lebensmittelpunkt haben.
Das Kindergeld wird in der Regel für 6 Monate gewährt, danach müssen Sie es erneut beantragen.
Übermäßiges Einkommen oder Vermögen kann Ihren Anspruch ausschließen.
Dabei werden auch Ersparnisse oder zusätzliche Einkünfte berücksichtigt.
Einkommen aus Kindergeld
Der Anspruch auf Kindergeld richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 6 Monate vor Antragstellung.
Zu den Einkünften zählen neben dem Lohn auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Aber auch das Einkommen ist
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Bafög
Das Staatsbürgerschaftsgeld ist jedoch nicht im Einkommen enthalten.
Höhe des Kindergeldes
Ab 2025 beträgt das Kindergeld maximal 297 Euro pro Kind und Monat.
Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, den Bedürfnissen jedes einzelnen Kindes und weiteren Leistungen, z.B. Wohngeld.
Die Berechnung erfolgt individuell:
- Übersteigt das Einkommen die eigene Sicherheit, wird ein höheres Kindergeld gezahlt.
- Übersteigt das Einkommen die erforderliche Grenze erheblich, wird der Anspruch gekürzt oder entfällt.
Eltern sollten sich daher unbedingt bei der KiZ-Familienkasse beraten lassen, um sich einen ersten Eindruck über Ihren möglichen Anspruch zu verschaffen.
Kindergeld und Wohngeld
Kindergeld wird häufig zusammen mit dem Wohngeld gezahlt. Denn die beiden Leistungen ergänzen sich:
- Während das Wohngeld die Wohnkosten senkt, deckt das Kindergeld die Kosten für den Unterhalt der Kinder.
- Wer beide Leistungen bezieht, hat in der Regel keinen Anspruch auf die Staatsbürgerschaftsleistung, da er über eine Existenzsicherung verfügt.
Damit entlastet das Kindergeld nicht nur viele Familien, sondern dient auch als Brücke zur sozialen Sicherheit.
Beantragung von Kindergeld
Kindergeld wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss schriftlich oder online beim Familienbüro der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Einkommen aus dem Personalausweis
- Mietvertrag oder Wohnausweis Kosten
- Vermögens- und Unterhaltsnachweise
- Geburtsurkunde oder Kindergeldbescheinigung
Die Einwilligung wird in der Regel für sechs Monate erteilt.
Anschließend müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen, um die Anspruchsberechtigung zu prüfen.
Tipp: Eine frühzeitige Antragstellung kann sinnvoll sein, da die Leistung erst rückwirkend ab dem Monat des Antragseingangs gezahlt wird.
Kindergeld- und Bildungspaket
Ein wesentlicher Vorteil des Kindergeldes besteht darin, dass betroffene Familien auch Zugang zu einemBildungs- und Teilhabepaket haben.
Dazu gehören unter anderem:
- Kostenübernahme für Klassenfahrten und Exkursionen
- Unterstützung beim Lernen und Nachhilfeunterricht
- Zuschüsse für Schulmaterial (z. B. Bücher, Hefte, Taschenrechner)
- Kostenübernahme für Mittagessen in Schulen und Kindergärten
- Zuschuss für Vereine und Freizeitaktivitäten
Das reduziert nicht nur den finanziellen Druck, sondern gibt auch Vorteile Chancen für Kinder, damit Menschen gleichberechtigt an lebenslangen Sozialleistungen teilhaben können.
Kindergeld 2025: Aktuelle Änderungen
Im Jahr 2025 wurde der Höchstbetrag des Kindergeldes erneut angepasst und beträgt nun 292 € pro Kind.
Dies stellt eine Steigerung gegenüber den Vorjahren dar und soll die Inflationslast verringern.
Zudem wird die Bedürftigkeitsprüfung vereinfacht, um den Zugang für Familien zu erleichtern. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bürokratie im Antragsverfahren zu reduzieren und tatsächlich mehr Anspruchsberechtigte zu erreichen.
Langfristig soll der Kindesunterhalt in die geplanteGrundunterhaltszahlung integriert werden.
Dies soll eine Reihe von Familienleistungen abdecken, darunter Kindergeld, Kindergeld und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Die Sozialkommission des Bundes hat nun die Aufgabe, ein Paket verschiedener Sozialleistungen, insbesondere Wohngeld und Kindergeld, zu entwickeln.
Auszahlung des Kindergeldes
Wann wird Kindergeld gezahlt?
Gleichzeitig mit Kindergeld! Die Auszahlungstermine finden Sie hier: Kindergeld 2025 / 2026
Häufig gestellte Fragen zum Kindergeld
Kann ich Kindergeld erhalten, wenn ich Staatsbürgerschaftsgeld beziehe?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug ist ausgeschlossen. Das Kindergeld soll verhindern, dass Familien auf das Geld anderer Eltern angewiesen sind.
Muss ich auf das Kindergeld Steuern zahlen?
Nein, die Leistung ist steuerfrei.
Wird der Unterhalt des anderen Elternteils berücksichtigt?
Ja.
Unterhaltszahlungen wirken sich auf den Anspruch und die Höhe des Kindergeldes aus.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Je nach Familienstiftung kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern. Um Verzögerungen zu vermeiden, lohnt es sich, Ihren Antrag vollständig und mit allen Nachweisen einzureichen.
Kindergeld abschließen
Kindergeld ist ein zentrales Instrument zur Entlastung einkommensschwacher Familien.
Es beugt Kinderarmut vor, unterstützt die steigenden Lebenshaltungskosten und eröffnet den Zugang zu zusätzlichen Fördermitteln wie dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das Kindergeld beträgt im Jahr 2025 bis zu 297 Euro pro Monat und Kind und kann eine wichtige finanzielle Unterstützung sein.
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, deren Einkommen für den Lebensunterhalt, aber nicht für den Unterhalt ihres Kindes bzw.
ihrer Kinder ausreicht. Das Kindergeld verhindert, dass Eltern Staatsbürgerschaftsleistungen beantragen können.
Das Kindergeld wird zusammen mit dem Kindergeld gezahlt, also am selben Tag. Die Auszahlung des Kindergeldes setzt die Einhaltung einer Mindesteinkommensgrenze voraus. Die Leistung wird an Kinder im Haushalt ihrer Eltern gezahlt, die unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet sind.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt im Jahr 2025/2026 maximal 297 PLN pro Monat und Kind.
Wer Staatsbürgerschaftsgeld bezieht, hat keinen Anspruch auf Kindergeld. Eltern sollten prüfen, ob sie Anspruch auf Leistungen haben und möglichst frühzeitig einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Insbesondere in Kombination mit Kindergeld und Wohngeld schafft das Kindergeld eine stabile Basis für Familien und verhindert die Abhängigkeit von Staatsbürgerschaftsleistungen.
Autor: Peter Kosick
Rechtsanwalt und Herausgeber
Peter Kosick studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster und legte beide juristischen Prüfungen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich ab.
Er ist als selbständiger Rechtsanwalt tätig und Autor zahlreicher Publikationen und Vorträge im Bereich Arbeitsrecht und Sozialrecht. Er engagiert sich seit über 30 Jahren im sozialen Bereich und engagiert sich im Verein „Für soziales Leben e.V.“ seit seiner Gründung. Mitglied dort. Peter Kosick arbeitet in der Online-Redaktion des Vereins und ist CvD.
Aus seinen Artikeln lässt sich schließen, dass ihnen fundierte juristische Kenntnisse zugrunde liegen.
Peter hat außerdem ein Herz für die Natur, ist gerne „draußen“ und engagiert sich im Umweltschutz.
Die Arbeit in der Redaktion von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl, etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.
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Experte: Ingo Kosick
Experte und Redakteur für Sozialrecht
Ingo Kosick ist ein anerkannter Experte auf dem Gebiet des Sozialrechts in Deutschland.
Er ist seit über 30 Jahren auf diesem Gebiet tätig und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Präsident des 2005 in Lüdinghausen gegründeten Vereins Soziales Leben engagiert er sich für die Unterstützung von Menschen, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen über das Internet.
Ingo Kosick ist außerdem Hauptautor und Herausgeber der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Einbürgerungsgeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat.
Seine Artikel enthalten fundierte Analysen und rechtlich aufbereitete Informationen, die darauf abzielen, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen.
Mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, eine bessere Information und Unterstützung sozial benachteiligter Menschen in Deutschland zu gewährleisten.
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