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Ab welchem gehalt steuerklasse 5

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Lohnsteuer - Tabelle und Rechner

Die Lohnsteuer bezeichnet die Einkommensteuer auf abhängige Arbeit - zum Beispiel für Arbeitnehmer. Die Berechnung erfolgt ebenfalls progressiv auf Basis der Tarifstufen in der Lohnsteuertabelle. Werbungskosten, Sozialabgaben und sonstige Zulagen werden vom Bruttogehalt abgezogen.

Damit ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer in Deutschland geschaffen.

Häufige Berechnungen

1.400,00 €
brutto netto

1.700,00 €
brutto netto

2.000,00 €
brutto netto

2.500,00 €
brutto in Netto

2.800,00 €
brutto in Netto

3.000,00 €
brutto in Netto

3.500,00 €
brutto im Netto

4.000,00 €
brutto im Netto

5.000,00 €
brutto im Netto

7.500,00 €
brutto im Netto

10 000,00 €
brutto im Netto

12.500,00 €
brutto im Netto

Übersicht

  • Die Einkommensteuer auf selbständige Tätigkeit (bei Arbeitnehmern) wird Lohnsteuer genannt.

  • Es ist daher einfach eine andere Bezeichnung für Einkommensteuer.
  • Die Berechnung erfolgt progressiv je nach Einkommenshöhe und Steuerklasse.
  • Berechnungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen.
  • Die Lohnsteuer wird monatlich bei der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung als Vorauszahlung an das Finanzamt abgeführt.

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Die Einkommensteuer, die auf Einkünfte (Löhne, Gehälter) aus unselbständiger Arbeit, also von Arbeitnehmern, anfällt, wird allgemein als Lohnsteuer bezeichnet.

Für Selbstständige nennt man das Einkommensteuer.

Lohnsteuerrechner

Um Ihre Lohnsteuer zu berechnen, geben Sie einfach Ihren Bruttolohnbetrag in den Rechner ein. Um die Berechnungen detaillierter zu gestalten, müssen Sie außerdem weitere Informationen wie Steuerklasse, Alter oder Anzahl der Kinder auswählen. Je nach Lohnsteuerklasse gibt es bei der Berechnung erhebliche Unterschiede in der Steuerbelastung.

Mit dem Brutto-Netto-Rechner können Sie die Höhe der Lohnsteuer abhängig von Ihrem monatlichen oder jährlichen Bruttogehalt berechnen.

Berücksichtigt werden auch Sozialversicherungsbeiträge - also Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Sie können auch Freibeträge wählen und diese in Ihre Lohnsteuerberechnung einbeziehen.

Bei der monatlichen Lohnsteuereinbehaltung bzw. Lohnabrechnung wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber bereits an das Finanzamt abgeführt.

Dies wird als Vorauszahlung der Einkommensteuer behandelt. Der genaue Betrag für ein bestimmtes Jahr wird in der Steuererklärung ermittelt. Die Höhe der gezahlten Einkommensteuer können Sie der Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers entnehmen.

Um den Steuerbetrag anhand Ihres zu versteuernden Einkommens zu berechnen, können Sie den Einkommensteuerrechner verwenden.

Lohnsteuertabelle

Einkommen (2024)Einkommen (2025) *Steuersatz (2024)Steuersatz (2025)
bis zu 11.784 Euro **bis zu 12.084 Euro0%0%;
bis zu 17.005 Eurobis zu 17.430 Euro14 - 24%14 - 24%
bis zu 66.760 Eurobis zu 68.430 Euro24 - 42%24 - 42%
bis zu 277.825 Eurobis zu 277.825 Euro42 %42 %
ab 277.826 Euroab 277.826 Euro45%45%

Einkommen gilt für steuerpflichtiges Jahreseinkommen (brutto abzüglich Sozialversicherungsbeiträge);
* Geplante Steuerentlastung ab 2025 - Entscheidung steht noch aus.
** Ab 1.

Dezember 2024 rückwirkend für das Kalenderjahr. Zuvor 11.604 Euro.

Tipp

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Haftungsausschluss

Die Lohnsteuer wird nach den gleichen Kriterien und Vorschriften berechnet wie die Einkommensteuer.Im Grunde ist der Begriff „Lohnsteuer“ nur eine andere Bezeichnung für „Einkommensteuer“ - insbesondere für Arbeitnehmer, die Einkünfte aus abhängiger Arbeit beziehen.

Die Lohnsteuer ist progressiv.

Dies bedeutet, dass es umso höher ausfällt, je höher Ihr Gehalt oder Einkommen ist. Es ist in mehrere Steuerklassen unterteilt. Der Lohnsteuersatz fällt nur für den Teil Ihres Einkommens an, der in diese Steuerklasse fällt.

Wenn Sie beispielsweise 70.000 € im Jahr verdienen, wird nicht Ihr gesamtes Einkommen mit 42 % besteuert. Dies gilt nur für den Teil, der über die dritte Steuerklasse hinausgeht.

Die Grundentlastung gilt auch für die Lohnsteuer als jährliche Steuerentlastung.

Bis zur Höhe dieses Jahresgehalts zahlen Sie keine Lohn- und Einkommenssteuer. Wichtig ist, dass sich die in der Steuertabelle angegebenen Beträge auf steuerpflichtiges Einkommen beziehen. Mit anderen Worten, der Teil Ihres Gehalts bzw. Einkommens, der abzüglich Sozialleistungen wie Werbungskosten oder pauschalen Lohnsteuerfreibeträgen, aber auch abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt.

Steuererklärung

In Ihrer Einkommensteuererklärung - früher auch Lohnsteuererklärung genannt - fordern Sie als Arbeitnehmer oder Rentner die zu viel gezahlte Steuer auf den für ein bestimmtes Kalenderjahr gezahlten Lohn zurück.

Die Einkommensteuer, die Sie als Arbeitnehmer jedes Jahr zahlen, ist eine Art Vorauszahlung auf Ihre tatsächliche Steuerschuld. Abhängig von Ihrer Steuerklasse und möglichen Abzügen wie Betriebs- oder Ruhestandskosten kann diese jedoch von Ihrer tatsächlichen Steuerschuld abweichen.

Sie können eine Steuererklärung in Deutschland auf verschiedene Arten erstellen:

  1. Am häufigsten nutzen Sie die Finanzamtssoftware „MeinElster“.
  2. Eine andere Möglichkeit ist die Abgabe über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
  3. Sie können eine Steuererklärung aber auch über professionelle Steuer- oder Einkommensteuersoftware abgeben.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer?

Lohnsteuer ist die Einkommensteuer, die Sie auf Ihre unselbständige Arbeit zahlen - zum Beispiel als Arbeitnehmer.

Daher ist die Lohnsteuer lediglich ein weiterer Ausdruck des Konzepts der Einkommensteuer.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Die Lohnsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen anhand progressiver Steuersätze (Lohnsteuertabelle) berechnet. Das Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten, Zulagen und Sozialabgaben ergibt die sogenannte Bemessungsgrundlage, die letztlich zum steuerpflichtigen Einkommen bzw.

Entgelt führt. Auf dieser Grundlage wird die Einkommensteuer berechnet.

Stand: 21. November 2025, 12:53 Uhr

Autor: Daniel Herndler

Chefredakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Mitarbeiter

zum Autorenprofil Daniel Herndler

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