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Warten Sie ungeduldig auf die nächste Heizkostenabrechnung, weil Sie Angst vor zusätzlichen Gebühren haben? Für viele Bürgergeldbezieher ist das Thema Heizkosten sehr problematisch, da viele Fragen rechtlich ungewiss erscheinen. Wer muss für Heizkostennachforderungen aufkommen und wie ist die Erstattung zu regeln?
Von der Angemessenheit bis zum Aufpreis haben wir alles Wichtige dazu zusammengefasst.
Die Nebenkosten werden jährlich vom Vermieter geschätzt und von Ihnen in einer monatlichen Rate abbezahlt. In vielen Mietverträgen sind Heizkosten als Nebenkosten aufgeführt. Es kann vorkommen, dass Sie im Laufe des Jahres mehr Heizkosten verwenden, als Ihnen als Abzug entstanden sind.
Dies kann trotz sparsamem Verhalten passieren. Wenn es zum Beispiel ein sehr kalter Winter war, haben Sie wahrscheinlich mehr geheizt als sonst.
Der Vermieter berechnet daher einmal im Jahr, ob er die Mehrkosten gedeckt und Ihren Verbrauch gedeckt hat. Wenn Sie weniger verbrauchen, als Sie bezahlt haben, erhalten Sie Ihr Geld zurück.
Wenn Sie jedoch mehr verbraucht haben, als Sie bezahlt haben, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Heizkosten müssen Sie nicht aus Ihrem Regelsatz übernehmen. Neben den Übernachtungskosten übernimmt das Arbeitsamt auch die Heizkosten. In § 22 SGB II heißt es: „Der Bedarf an Unterkunft und Heizung wird gegebenenfalls in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen anerkannt.“ Mit anderen Worten: Wenn Ihre Heizkosten angemessen sind, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten.
Wenn die Gesamtkosten angemessen sind, zahlt das Arbeitsamt zusätzlich eine Gebühr.
Es ist gesetzlich zulässig, die angemessenen Kosten unter bestimmten Umständen zu begrenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2017 für verfassungsgemäß erklärt. Allerdings bedeutet dies im konkreten Fall noch nicht, dass Ihre Zuzahlung nun übernommen wird.
Dazu müssen Sie zunächst zwei Dinge klären:
Viele Mieter wissen nicht genau, wie ihre Heizung funktioniert. Verfügen Sie über Fernwärme, Öl- oder Gasheizung?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, prüfen Sie zunächst Ihren Mietvertrag. Wenn das nicht hilft, rufen Sie Ihren Vermieter an und fragen Sie nach.
Als grober Richtwert wird oft davon ausgegangen, dass die Heizkosten bei ausreichender Wohnfläche bei etwa 1 € pro Quadratmeter Wohnfläche liegen.
Allerdings handelt es sich bei dieser Zahl nur um einen sehr vagen Richtwert, da das Arbeitsamt nicht pauschal entscheiden kann, sondern stets die Umstände eines konkreten Falles prüfen muss. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die oben genannte Regelung § 22 SGB II definiert den Begriff der Angemessenheit nicht näher.
In der Praxis entscheiden Arbeitsämter anhand verschiedener Kriterien, was angemessen ist und was nicht. Das Wichtigste ist, sparsam zu heizen. Kosten für „unwirtschaftliches Verhalten beim Heizen“ werden grundsätzlich nicht übernommen. Die Abnutzungsfeststellung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Der Zustand und die Isolierung Ihrer Wohnräume können dabei ebenso eine Rolle spielen wie Ihre persönliche, familiäre und gesundheitliche Situation.
Das Arbeitsamt setzt dann eine Obergrenze für die Kosten zur Deckung der Heizkosten fest.
Die voraussichtlichen Heizkosten sind der Grund dafür, dass die Arbeitsämter die maximal angemessene Größe der Wohnung festlegen. Ist die Wohnung größer, rechnen Arbeitsämter mit zu hohen Heizkosten.
Verlässliche Richtwerte für die Heizkosten gibt es nicht.
Dies führt zunächst zu großer Rechtsunsicherheit, da das Arbeitsamt einen gewissen Beurteilungsspielraum hat. Das heißt, wenn Sie eine höhere Zahlung erhalten, wissen Sie im Voraus nicht, ob das Arbeitsamt diese auch zahlt.
Die Einzelfallprüfung führt auch dazu, dass das Arbeitsamt nach der Antragstellung auf Einbürgerungsgeld nicht automatisch die Kosten für Miete und Heizung übernimmt.Zur Deckung der Heizkosten müssen Sie in jedem Fall die „Anlage zur Ermittlung angemessener Wohn- und Heizkosten“ ausfüllen und beim Arbeitsamt einreichen.
Ohne diese Anlage ist eine Erstattung nicht möglich.
Ein Widerspruch gegen die Verweigerung der Erstattung ist oft erfolgreich. Denn Gerichte beurteilen die Situation teilweise anders als Arbeitsämter. Wird die Heizkostenübernahme verweigert oder eingeschränkt, empfehlen wir stets, den Ablehnungsbescheid zu prüfen und ggf.
Widerspruch einzulegen. Diese Leistungen stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung.
Nicht jeder Haushalt produziert Wärme aus den gleichen Wärmequellen. Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Formen der Wärmeerzeugung sowie eine kurze Erläuterung, wie sie im Rahmen der Bürgererstattung behandelt werden.
Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Kraftstoffzuschuss stellen.
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Beim Heizen mit Strom ergibt sich folgendes Problem: Das Arbeitsamt übernimmt die Stromkosten nicht tatsächlich.
Sie müssen Ihre Stromrechnung mit normaler Energie bezahlen. Wenn Sie mit Strom heizen, erhalten Sie in der Regel keine separate Stromrechnung für die Heizung. Man hat einfach eine höhere Stromrechnung und niemand weiß genau, welcher Teil für die Heizung und welcher Teil für andere Zwecke aufgewendet wurde. Deshalb gewährt Ihnen das Arbeitsamt einen Mehrbedarf, wenn Sie mit Strom heizen oder Warmwasser mit Strom erhitzen.
Hier sind die häufigsten Situationen, in denen dies zutrifft:
Elektroheizungen gelten als teure Heizsysteme, daher kann die Einzelfallprüfung besonders intensiv sein.
Sie liefern lediglich Richtwerte für Heizöl, Erdgas oder Fernwärme.
Nebenkosten für Nachtspeicherheizungen müssen ebenfalls als normale Heiznebenkosten übernommen werden. Ein entsprechend höherer Bedarf muss in dem Monat genehmigt werden, in dem die Kosten entstehen. Im Zweifelsfall können Sie sich einen Nachweis bei Ihrem Vermieter oder Stromversorger holen.
Besonders hilfreich können hier Jahresabrechnungen von Energieversorgern sein. Es sollten Einträge zum Thema „Wärmefluss“ vorhanden sein. Dieser Betrag kann dann als Heizkosten geltend gemacht werden.
Wenn Sie ein Eigenheim besitzen, müssen im Rahmen der Eignungsprüfung auch Heizkosten anfallen.
Sie werden jedoch nur in Höhe der Kosten übernommen, die auch vom Mieter zu tragen sind. Auch hier sollten Sie unbedingt daran denken, Brennstoffzuschüsse in Anspruch zu nehmen, da Brennstoffe häufig in Wohnungen gelagert werden.
Das Arbeitsamt hat also Ihre Heizkosten überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass Ihre Heizkosten nicht als ausreichend angesehen werden.
Was nun? Der erste Schritt des Arbeitsamtes ist eine Aufforderung zur Kostensenkung. Das Arbeitsamt legt den Höchstbetrag fest, den es für angemessen hält, und setzt eine Frist von sechs Monaten. In dieser Zeit sollten die Heizkosten auf ein angemessenes Maß gesenkt werden. Nach sechs Monaten werden die Heizkosten nur noch bis zur angekündigten Grenze übernommen.
Wenn Sie mit dem Arbeitsamt einen Rechtsstreit über Heizkosten haben, können Sie beim Arbeitsamt einen Kredit beantragen, um die darüber hinausgehenden Kosten abzudecken, bis der Rechtsstreit geklärt ist. Ein Anspruch auf ein solches Darlehen besteht jedoch nicht.
Ein Antrag auf Zuschuss zu den Heizkosten kann der jährlichen Betriebskostenabrechnung des Vermieters beigefügt werden.Die Zuzahlung müssen Sie gesondert beim Arbeitsamt beantragen.
Prüft das Arbeitsamt, ob Ihre Heizkosten ausreichend sind, prüft es Ihre Heizkosten inklusive Zuschlag.
Möglicherweise stellen Sie fest, dass Ihre Heizkosten nicht mehr angemessen sind. Aber auch in diesem Fall muss das Arbeitsamt Ihren Einzelfall prüfen.
Dies wurde bereits gerichtlich geprüft. So erließ das Sozialgericht Heilbronn in einem Fall ein Urteil gegen das Arbeitsamt Heilbronn. Das Arbeitsamt weigerte sich daraufhin mit Verweis auf das Computerprogramm, die Heizkosten zu zahlen.
Das Programm beurteilte das Heizverhalten rein allgemein. Dies ist nicht zulässig.
Die Übernahme der Nebenkosten kann verweigert werden, wenn der Heizkostenvorschuss bereits die entsprechende Höhe erreicht hat. Wenn Sie also die Heizkosten, die Sie ohnehin jeden Monat bezahlen, für gerade noch angemessen halten, besteht kaum eine Chance, dass das Arbeitsamt Ihren Zusatzbeitrag übernimmt.
Auch wenn das Arbeitsamt bereits mit dem Sparverfahren begonnen hat, werden Nachforderungen nicht gedeckt.
Allerdings werden Zuzahlungen, auch unangemessen hohe, übernommen, wenn noch kein Antrag auf Kostenminderung gestellt wurde.
Damit das Arbeitsamt den Zuschlag für Mehrkosten übernimmt, muss eine Kopie davon an das Arbeitsamt geschickt werden. Darüber hinaus müssen Sie beim Arbeitsamt einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten stellen.
Dies ist über unser Bewerbungsformular in wenigen Minuten möglich. Sie können Ihre relevanten Daten angeben und erhalten dann den vollständigen Antrag im PDF-Format an Ihre E-Mail-Adresse. Sie müssen es lediglich unterschreiben und an Ihr Arbeitsamt senden.
Wenn das Arbeitsamt einen Heizkostenvorschuss gezahlt hat, müssen Sie das Arbeitsamt auch informieren, wenn Sie eine Rückerstattung erhalten.
Auch das Arbeitsamt weiß, dass Sie jährliche Heizkostenabrechnungen erhalten und bittet Sie, diese einzureichen. Deshalb ist es keine gute Idee, Rückzahlungen zu verschweigen.
Das Arbeitsamt holt Ihre Erstattung in der Regel im Folgemonat ein. Dann können Sie Ihren Vermieter oder Energieversorger bitten, Geld auf Ihr Konto zu überweisen, und das Arbeitsamt zahlt Ihnen im nächsten Monat einen geringeren Betrag aus.
Hierzu erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Änderung.
Wenn Sie Ihre jährliche Strom- und Heizkostenabrechnung per Post von Ihrem Energieversorger erhalten, können Sie Ihre Stromzahlungen behalten.
Denn Sie haben Ihre Stromkosten über Ihren Normaltarif bezahlt. Lediglich die Heizkostenpauschale wird wie beschrieben von Ihren Leistungen abgezogen. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie umgehend nach Erhalt eine Kopie der Erklärung an das Arbeitsamt senden. Sie können sich die Rückzahlung auch zurückerstatten lassen, Sie müssen lediglich damit rechnen, dass Sie das Geld ganz oder teilweise an das Arbeitsamt überweisen müssen.
Aber auch wenn es um die Erstattung der Heizkosten geht, sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend.
Wenn Sie beispielsweise einen Teil Ihrer Heizkosten aufgrund einer Kürzung der Kostendeckung mit geliehenem oder angespartem Geld aus der Regelleistung bezahlen, kann das Arbeitsamt keine Rückerstattung berücksichtigen.
Quellen:
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Geschrieben von: Paul zu Jeddeloh
Seit 2019 verstärkt er unser Anwaltsteam und setzt sich für die Rechte von Bürgergeldempfängern ein.
Beseitigt soziale Ungerechtigkeiten. Sein umfangreiches Wissen aus vorangegangenen Fällen und sein tiefes Wissen über aktuelle Entwicklungen im Sozialrecht verhelfen vielen Ratsuchenden zu Gerechtigkeit.
Wie hoch dürfen Heizkosten zum Wohle der Bürger sein?
Laut Gesetz müssen Heizkosten „angemessen“ sein.
Es gibt keine festgelegte Obergrenze. 1 Euro pro Monat und Quadratmeter ist ein sehr ungefährer Richtwert.
Werden die Heizkosten aus Bürgergeldern gedeckt?
Die tatsächlichen Heizkosten müssen aus Bürgergeldern gedeckt werden.Sind die Kosten unverhältnismäßig hoch, muss das Arbeitsamt ein Kostensenkungsverfahren durchführen.
Was sind normale Heizkosten pro Quadratmeter?
Die durchschnittlichen jährlichen Heizkosten pro Quadratmeter lagen im Jahr 2020 je nach Heizart zwischen 12,40 und 6,80 Euro