Heim / Wohnen & Haushalt / Abgaswegeüberprüfung umlagefähig
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Der Vermieter ist für die regelmäßige Kontrolle und ggf. Wartung der Gasleitungen im Haus (sowie aller Leitungen und Installationen) verantwortlich. Mängel an der Installation stellen einen Sachmangel im Sinne des Mietrechts dar.
Bis zur Beseitigung der Mängel kann der Mieter die Beseitigung der Mängel und eine Herabsetzung der Miete verlangen. Weitere Rechte finden Sie unter >>> Materialfehler. Weitere Details finden Sie auch im Artikel >>> Dichtheit.
Ob die Kosten für die Druckprüfung der Dichtheit der Gasleitung für die Gas-Fußbodenheizung des Mieters in den anrechenbaren Betriebskosten enthalten sind (Ziffer 4 der Anlage 3 zu § 27 Abs.
1 der zweiten Berechnungsvorschrift, siehe >> >>>Betriebskostenverordnung), ist umstritten.
Die Firma AG Bad Wildungen ist der Ansicht, dass diese Kosten Teil der Betriebskosten sind und umlagefähig sind. (AG Bad Wildungen, Urteil vom 20.06.2003, WM 669/2004 'Beschwerde unzulässig). Das AG Kassel (AG Kassel, Urteil vom 8. April 2005 - 454 C 6175/04) vertritt eine andere Auffassung.
Gasleitungen, die zu einzelnen Gas-Fußbodenheizungsanlagen im Haus führen, sind nach dem Verständnis Elemente der Energieversorgung und nicht Teil der Heizungsanlage.
Die Kosten können unabhängig von der Häufigkeit der Inspektionen auf die Mieter umgelegt werden – sofern sie tatsächlich stattgefunden haben. Siehe auch >>> Gasherd
Im Falle einer Abschaltung der beschädigten Gasleitungen kann der Mieter keine Wiederherstellung der Gasversorgung verlangen, wenn der Vermieter einen Elektroherd zur Verfügung stellt und die Sanierung der Gasleitungen umfangreiche Bauarbeiten erfordern würde (Haftungsgrenze).
Quelle: Grundimmobilien 2002, 265-266 AG Neukölln, Urteil vom 22.11.2001, Az.: 10 C 247/01.
Mietrecht 4/ 2015 Mietrechtslexikon
Kosten für Dichtheitsprüfungen von Gasleitungen
Die Kosten für Dichtheitsprüfungen der Gasleitung für die Gas-Fußbodenheizung des Mieters sind in den teilungspflichtigen Betriebskosten (Ziffer 4 der Anlage 3 zu § 27 Abs.
1 der zweiten Vergleichsverordnung) umstritten. Die AG Bad Wildungen ist der Ansicht, dass diese Kosten Teil der Betriebskosten sind und übertragbar sind. (AG Bad…
Aspekte des Mietrechts zu: Wohnungsbaugenossenschaften AWG ist eine Abkürzung für Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaft. Eine Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG) ist ein Zusammenschluss von Beschäftigten von Unternehmen und Institutionen in der DDR zu einer sozialistischen Genossenschaft mit dem Ziel der Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Wohnraum.
Genossenschaften sind Unternehmen mit „offener“ Nummer.
Die Bezeichnung „Anwalt“ bzw.
„Rechtsanwalt“ ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Unter der Bezeichnung „Rechtsanwalt“ dürfen Münzwaschmaschinen betrieben werden.
Mietrecht: Kosten für Münzwaschmaschinen (Trockner, Waschmaschine) Bei der Berechnung der Kosten für die Nutzung Bei einer im Haus installierten Waschmaschine und einem Trockner kann der Vermieter die Anschaffungskosten, Abschreibungen und Zinsen auf das Kapital der Geräte nicht berücksichtigen.
Um die Waschmaschinen nutzen zu können, müssen Mieter eine Münzwaschmaschine kaufen.
Mietrecht: Blitzschutzanlagen, Wartungskosten, Blitzschutz und Brandschutz gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten Beinhaltet entsprechende Posten für Blitzschutzanlagen, sind keine Betriebskosten im Sinne des Gesetzes.
Juni 1990 sah das Mietrecht ein Sonderkündigungsrecht in der gleichen Form vor, wie es auch bei Zweifamilienhäusern gilt durch die Mietrechtsreform am 1. September 2001 abgeschafft.