Heim / Wohnen & Haushalt / Antrag auf heizöl zuschuss 2022
Anträge auf Heizkostenzuschuss der Länder können bis zum 20. Oktober 2023 hier eingereicht werden:
13 Bundesländer nutzen für die Antragstellung das IT-System Hamburg Kasse. Ab Anfang Mai können Sie Anträge online stellen:
Die anderen Bundesländer wenden bei der Beantragung der Schwerförderung ihre eigenen Lösungen an:
So berechnen und beantragen Sie die Förderung:
Eine ermäßigte Förderung können Sie für folgende Energieträger beantragen: Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Hackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Holz Kohle/Koks.
Bei Kosten, die mehr als das Doppelte der Kosten im Vergleich zu 2021 betragen, erhalten betroffene Privathaushalte 80 % der Kosten des entsprechenden Energieträgers.
Die Förderhöhe errechnet sich nach folgender Formel (die Bagatellgrenze liegt bei 100 Euro, Subventionen unterhalb dieses Betrages werden nicht ausgezahlt):
Förderung = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Der Referenzpreis beträgt:
Heizöl: 71 ct/l (inkl.
MwSt.), 60 ct/l (zzgl. MwSt.). Holzbriketts: 28 ct/kg (inkl. MwSt.), 26 ct/kg (zzgl. MwSt.)
Brennholz: 85 Euro/m (inkl. MwSt.), 79 Euro/m (zzgl. MwSt.)
Kohle/Koks: 36 ct/kg (inkl. MwSt.), 30 ct/kg (zzgl. MwSt.)
Beispiel Ölheizung: Für den Hausgebrauch 3000 Liter von Ölkraftstoff. Im Jahr 2022 musste er einen Preis von 1,60 Euro/l zahlen.
Die Kosten haben sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt (Referenzpreis = 0,71 EUR/l). Für einen Haushalt beträgt die Förderhöhe 0,8*((3000*1,6)-2*(3000*0,71))=EUR 432.
Beispiel einer Pelletheizung: Der Haushalt heizt mit Holzpellets und benötigt davon 4000 kg pro Jahr. Im Jahr 2022 musste er dafür 0,70 EUR/kg zahlen. Der Haushalt sieht eine Förderhöhe von 0,8*((4000*0,7)-2*(4000*0,24))=704 Euro vor.
______________________________________
Update 29.03.2023:Bund und Länder haben sich endlich auf die Umsetzung der Entlastungen geeinigt und Zahlungskonditionen vereinbart!
Die Bundesländer müssen diese Vereinbarung nun umsetzen - Haushalte, die mit Öl, Pellets, Flüssiggas etc. heizen, sollen die Entlastung ab April 2023 beantragen können. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist, dass sich die Kosten für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets und Kohle gegenüber den Referenzpreisen 2021 verdoppeln. Haushalte können dann ihre Rechnungen für den Zeitraum vom 1.
Januar bis 1. Dezember 2022 einreichen und erhalten maximal 80 Prozent der Mehrkosten (max. 2.000 Euro) erstattet. Sobald die Länder ihre Zahlungsarten und Antragsformulare veröffentlichen, werden wir diese hier verlinken.
Update 1. Februar 2023: Hilfe bei den Heizkosten können Sie in Berlin online bei der IBB beantragen.
Update 24.
Januar 2023: Berlin hat als erstes Land detailliertere Informationen bekannt gegeben und das Programm „Heizhilfe Berlin“ vorgestellt. Ab dem 31. Januar 2023 sollen Anträge digital bei der Investitionsbank Berlin (IBB) möglich sein. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden, die mit Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Mieter selbst können sich nicht bewerben. Eine Ausnahme bilden Mieter, die in ihrer Wohnung einen Kohlekamin haben. Für alle anderen Mieter müssen die erhaltenen Hilfeleistungen in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt werden. Auf Rechnungen für das Jahr 2022 werden 80 % des gezahlten Energiepreises in Form eines Zuschusses erstattet, also mehr als das 1,7-fache des Referenzpreises aus dem Jahr 2021.
Die „Heizungsbeihilfe in Berlin“ beträgt maximal 2.000 € pro Wohnung. Zuschüsse unter 100 € werden nicht ausgezahlt.
Update 23.01.2023:Nachdem Haushalte mit Gas- und Fernwärme bereits von der Heizkostenbefreiung befreit waren, warten Besitzer von Ölheizungen, Pelletheizungen und Flüssiggasheizungen noch auf genauere Informationen.
Obwohl die Bundesregierung einen Hilfsfonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro eingerichtet hat, ist noch nicht entschieden, welches Ministerium die Federführung bei der Umsetzung übernehmen soll. Derzeit ist noch unklar, wer wann und wie das Antragsverfahren seine Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Die ersten Bundesländer haben die Informationen aufgrund der hohen Nachfrage veröffentlicht, doch grundsätzlich warten derzeit alle Bundesländer auf die Bundesregierung und stellen fest, dass die Umsetzung voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Außerdem soll es einen Musterrechner geben, der grundsätzlich ermittelt, wer Anspruch auf einen Zuschuss hat und wie hoch die voraussichtliche Zuschusshöhe ist.
Eine Auszahlung der Gelder des Bundes ist jedoch erst nach Einholung detaillierter Informationen und Rahmenbedingungen möglich.
Auch bei Heizöl, Flüssiggas und Pellets sind die Heizkosten enorm gestiegen.
In Haushalten im ländlichen Raum werden vor allem die sogenannten Off-Pipe-Brennstoffe wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas eingesetzt.
Letztes Jahr mussten sie auch Energie zu einem hohen Preis einkaufen. Laut Heizspiegel stiegen die Heizölpreise im Schnitt sogar stärker als die Gaspreise. Während Haushalte mit Gasheizung bereits eine Erleichterung von der Gaspreisbremse verspüren, war für andere keine Erleichterung in Sicht. Mit der Härtefallregelung soll sich das nun ändern.
--> Gut zu wissen: Der Bund hat dieser Erleichterung bereits in einem Eckpunktepapier zugestimmt, die Länder müssen sie jedoch umsetzen. Bevor Haushalte die geplante Förderung beantragen können, müssen noch viele Details geklärt werden.
Wie hoch soll die Förderung für Ölheizungen, Pelletheizungen und Flüssiggasheizungen ausfallen?
Der maximale Förderbetrag beträgt 2.000 Euro pro Haushalt.
Dies muss bei den Bundesländern beantragt werden. Der Bund stellt hierfür 1,8 Milliarden Euro aus dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds bereit. Haushalte, die eine Förderung aus dem Förderfonds beantragen möchten, müssen eine Rechnung für das Jahr 2022 einreichen.
Bei der Entlastung werden Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 berücksichtigt. Voraussetzung für den Erhalt eines Zuschusses aus dem Förderfonds ist, dass die Heizkosten mindestens doppelt so hoch sind wie im Vorjahr.
Einsparpotenziale entdecken und Kosten nachhaltig minimieren: Laden Sie jetzt „Schritt für Schritt“ den Ratgeber „Heizkosten sparen“ herunter!
Quelle: energie-fachberater.de / BMWK