Heim / Mobilität (Auto, Fahrrad, ÖPNV) / Anmeldung fahrzeug zürich
Sie sind glücklicher Besitzer eines Neu- oder Gebrauchtwagens. Sie möchten Ihr altes Auto durch ein neues ersetzen oder ein Zweitfahrzeug kaufen. Wir zeigen Ihnen, was für die Zulassung nötig ist.
Wenn Ihr neu gekauftes Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren hergestellt wurde, muss es TÜV-geprüft und auf Konformität überprüft werden, es sei denn, eine solche Inspektion wurde bereits vom Vorbesitzer durchgeführt (gültig für 1 Jahr).
Grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in die Schweiz importiert werden.
Für eine erfolgreiche Zulassung muss jedoch nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug bei Erstinverkehrbringung den in der Schweiz geltenden Vorschriften entspricht. Je nach Alter, Fahrzeugtyp und Zustand kann ein höherer technischer und administrativer Aufwand erforderlich sein, bevor das Fahrzeug für den Verkehr in der Schweiz zugelassen werden kann. Vor dem Kauf eines Fahrzeugs wenden Sie sich am besten an die Technische Informationsstelle des kantonalen Strassenverkehrsamtes, um sich über die für die Zulassung erforderlichen Voraussetzungen und/oder Nachweise zu informieren.
Die Kontaktdaten finden Sie unter www.asa.ch.
Vor der Zulassung in der Schweiz muss jedes ausländische Fahrzeug zunächst beim Strassenverkehrsamt angemeldet und einer technischen Kontrolle unterzogen werden.
Damit ein Fahrzeug in die Schweiz transportiert werden kann, müssen Sie bei den ausländischen Behörden Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen beantragen.
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