Eintragung/Abnahme durch TÜV Süd/DEKRA in unserem Hause
- Kosten der Abholung/Eintragung in unserem Hause:
- Abnahme gemäß §19/3 (Teilgutachten): ab 150 € je nach Aufwand (nur Dokumente, Zulassungspapiere) müssen nachträglich mitgenommen werden)
- Abholung gemäß §19/2 (Einzelabholung): ab 150 € und ca.

weitere 100 € für jeden Artikel, der zusammen abzugeben ist.
Beispiel für die Annahme von Zubehör für Felgen, Reifen, Distanzscheiben und Fahrwerksmodifikationen: 150 € + 90 € + 120 € + 110 € (immer abhängig vom Aufwand - wird von der Kommission festgelegt). Prüfer)
=> sofortige Korrektur der Fahrzeugpapiere bei der örtlichen Zulassungsstelle erforderlich - kein Problem mit Genehmigung durch Dritte.
Benötigt werden ein Fahrzeugschein, Zulassungspapiere und teilweise auch ein Fahrzeugschein (dieser kann problemlos bei Leasing oder Finaz bezogen werden - in der Regel direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle).
Ausnahme: Land Hessen (Verklebungsstelle) - fragen Sie einfach vorab nach dem Ablauf
- ABE: Sie müssen nichts tun, nehmen Sie einfach Ihre ABE mit
Wenn Sie ein Fahrzeugteil an ein Fahrzeug anbauen, müssen Sie dies tun.
Dies kann beispielsweise über eine ABE oder ein E-Kennzeichen etc. verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss das Fahrzeug inklusive des Teils (z. B. Felgen, Fahrwerk, Distanzscheiben, Spoiler, andere Reifengröße) von einer Prüforganisation wie dem TÜV Süd abgenommen werden. Es gibt verschiedene Richtlinien, die teilweise die Mitnahme der Fahrzeugpapiere oder Korrekturen an den Fahrzeugpapieren erfordern.
Einige Informationen dazu:
ABEs beziehen sich grundsätzlich immer auf den Zustand der zweiten Fahrzeugserie und verlieren ihre Gültigkeit, wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist.
Dies geschieht beispielsweise durch mehrere Veränderungen am Fahrzeug, die sich gegenseitig beeinflussen. Das Teilprotokoll verliert auch dann seine Gültigkeit, wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist. In diesem Fall gilt das Gleiche wie für die ABE.
Beispiele:
- Tieferlegung mit Teilegutachten, Rest des Fahrzeugs ist Serie => §19/3
- Tieferlegung mit Teilegutachten, Heckschürze/Diffusor mit ABE => §19/2 (Einzelabnahme bei Verletzung der Freizügigkeit zwischen Fahrzeug und Straße, da das Teilegutachten zur Tieferlegung nicht bestimmen kann, wie weit die zusätzlichen Anbauteile gehen und umgekehrt, kann sich der Diffusor/Aufsatz nicht allein auf die Normhöhe in der ABE verlassen und nur „bestätigen“, dass ausreichend Abstand zur Normhöhe verbleibt)
- Tieferlegung mit Teilegutachten, Heckspoiler auf dem Kofferraumdeckel mit ABE => §19/3
- Zusätzliche Heckstoßstange/Diffusor mit ABE, andere Fahrzeugserien => keine Eintragung erforderlich
- Felgen mit ABE, Rest der Fahrzeugserie => keine Eintragung nötig
- ABE Felgen, Distanzscheiben mit Teilegutachten => §19/2 (Einzelabholung, da sich der Freiraum im Radkasten ändert)
- Felgen mit Teilegutachten, der Rest des Fahrzeugs serienmäßig => §19/3
- Teilegutachten Distanzstücke, Rest der Fahrzeugserie => §19/3
- Sie müssen Ihren Original-Fahrzeugschein mitnehmen und diesen zusammen mit Ihrer Schlüsselkarte abgeben
- Von einem unmontierten Radsatz müssen Sie - sofern diese nicht identisch sind - zwei Räder zur TÜV-Prüfung mitnehmen, um diese im Satz überprüfen zu können.