Mein Nachbar hat Corona. Bin ich dann automatisch der Ansprechpartner? Mein Kollege im Großraumbüro hat Corona. Bin ich Ansprechpartner? Oder: Ich war im Krankenhaus. Bin ich jetzt der Ansprechpartner für Corona?
Antwort: Vielleicht. Allerdings ist es nicht einfach zu sagen, ob tatsächlich ein Infektionsrisiko besteht.
Denn: Es geht nicht nur um Shared Space. Sondern vielmehr vom Zeitpunkt, der Dauer und der Nähe des Kontakts zum Corona-Patienten. Dies geht aus einem Dokument des Robert Koch-Instituts hervor (Stand: 16. April).

Titel: „Covid-19: Ansprechpartnerverwaltung.“
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Eine Kontaktperson ist nur eine Person, die Kontakt zu einem bestätigten Fall von Covid-19 hatte. Allerdings komme ich als Kontaktperson in Betracht, wenn die infizierte Person zu diesem Zeitpunkt keine Symptome hatte!
Denn ein Corona-Infizierter kann zwei Tage vor Auftreten der ersten Symptome andere Menschen anstecken.
Daher gelte ich bereits als Kontaktperson, wenn ich zwei Tage vor Ausbruch der Erkrankung Kontakt mit einer infizierten Person hatte.
Wenn ich mit dieser Person drei, vier oder mehr Tage zuvor Kontakt hatte, gehöre ich nicht zu den Kontaktpersonen.
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Laut RKI gibt es drei verschiedene Kategorien von Kontaktpersonen.
Und dementsprechend unterschiedliche Verhaltensempfehlungen.
► Kategorie 1: Haben Sie etwa 15 Minuten mit einer Person gesprochen, die derzeit nachweislich mit Corona infiziert ist? Dann ist die Ansteckungsgefahr recht hoch. Das Gleiche gilt, wenn Sie so lange nicht gesprochen haben, aber Kontakt mit Körpersekreten einer infizierten Person hatten.
Laut RKI sollten Sie sich direkt an Ihr örtliches Gesundheitsamt wenden und unbedingt zu Hause bleiben. Darüber hinaus sollten Kontaktpersonen der Kategorie 1 zweimal täglich ihre eigene Körpertemperatur messen und ein Tagebuch über mögliche Symptome führen. Überlegen Sie sich die Namen Ihrer Kontakte und notieren Sie diese.
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► Kategorie 2: Sie hatten weniger als 15 Minuten direkten Kontakt mit einem (späteren) Corona-Patienten.
Im besten Fall wurde auch ein Abstand von mehr als 2 Metern eingehalten.
Zur Kategorie 2 zählen beispielsweise Personen, die sich einfach mit nachweislich infizierten Personen in einem Raum aufgehalten haben. Wenn also ein Kollege, Nachbar oder jemand, den man gerade kurz gesehen hat, an Corona erkrankt ist, fällt man in diese Kategorie.
In diesem Fall müssen Sie sich nicht bei der Sanitärinspektion melden. Ihre Kontakte sollten sich weiterhin auf ein Minimum beschränken.
► Kategorie 3:Zu dieser Gruppe zählt nur medizinisches Personal - mit und ohne Schutzkleidung. Ärzte, Pflegepersonal und Klinikpersonal sind generell einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere.
Für sie gelten daher besondere Maßnahmen. Sie sollten sich zum Beispiel jeden Tag fragen: Habe ich Symptome? Und dokumentieren Sie die Antworten darauf.
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RKI empfiehlt: „Bei Auftreten von Symptomen (auch unspezifischer Allgemeinsymptome) sofortiger Ausschluss von der Tätigkeit.“
Was würde passieren, wenn ich bei Kontakt mit einer Corona-infizierten Person einen Mund-Nasen-Schutz trage?
Bisher hat das RKI in dem Dokument nichts mitgeteilt ADokumentüber Personen, die bei Kontakt mit einer Corona-infizierten Person einen herkömmlichen (ggf.
selbst hergestellten) Mund-Nasen-Schutz tragen. Allerdings ist bekannt, dass solche Masken den Anwender nicht zuverlässig vor einer Ansteckung schützen.
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Es gilt: Nur FFP2- und FFP3-Atemschutzmasken können eine Ansteckung mit dem Virus zuverlässig verhindern.
Diese Kopien sind dem medizinischen Personal vorbehalten.