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Ab wann in quarantäne als kontaktperson

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Wer sind die Kontaktpersonen, die ebenfalls in Quarantäne müssen?

Wer als Kontaktperson der infizierten Person gilt, entscheidet das Gesundheitsamt. Haushaltsangehörige werden automatisch unter Quarantäne gestellt.

Im Burgenlandkreis gelten folgende Grundregeln:

Personen, die vollständig geimpft (Tage 15 bis 90) oder genesen (Tage 28 bis 90) oder eine Auffrischimpfung erhalten haben oder geimpft sind & genesen sind oder möglicherweise spezifische Antikörper und Impfungen aufweisen (bis zum 90.

Tag ab Impfdatum), gelten nicht als Kontaktpersonen und müssen nicht in Quarantäne, auch wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Wenn Sie Krankheitssymptome haben. Sie sollten dann unbedingt den Kontakt mit anderen Menschen meiden und einen Arzt oder eine Teststelle aufsuchen. 

Für Personen, die nicht oder nicht vollständig geimpft sind:

·         Wer mit einer positiv getesteten Person zusammenlebt, muss sich in Quarantäne begeben.

Ein gesondertes Schreiben des Gesundheitsamtes ist nicht erforderlich.

·         Bei ungeimpften Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, wird der Zeitraum von 48 Stunden vor dem Test oder dem Auftreten von Krankheitssymptomen bei der infizierten Person berücksichtigt.

Jede Person, die sich in dieser Zeit mit einer positiv getesteten Person (mit oder ohne Maske) länger als 10 Minuten in einem geschlossenen Raum aufhält, gilt als Kontaktperson und wird von der Sanitäts- und Epidemiologischen Station darüber informiert. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall abweichende Entscheidungen treffen.

·         Die Quarantäne dauert in der Regel 10 Tage, wenn innerhalb dieser Zeit keine Infektion auftritt.

Eine frühere Beendigung der Quarantäne als Kontaktperson ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Weist die Kontaktperson keine Krankheitssymptome auf, kann sie frühestens am siebten Tag der Quarantäne einen Schnelltest oder einen PCR-Test durchführen.

Ist das Ergebnis dieses Tests negativ, gilt die Quarantäne als beendet. Bitte bewahren Sie Ihre Quittung mindestens 4 Wochen lang auf, falls Sie Fragen haben sollten. Das Gesundheitsministerium ist berechtigt, die Beweise zu überprüfen.

Eine Übersicht der Beweise finden Sie hier. 

Veröffentlicht am 6.

November 2020

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