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Als selbständiger arbeitslos melden schweiz

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Arbeitslosengeld für Selbstständigerwerbende in der Schweiz

In der Schweiz sind Selbstständigerwerbende gesetzlich nicht durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert. Das heißt, wenn Sie Ihr Unternehmen schließen oder Ihr Einkommen wegfällt, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Allerdings gibt es einige Besonderheiten und Alternativen, die Selbstständige beachten sollten.

Voraussetzungen und Besonderheiten:

  • Keine Versicherung: Selbstständige, die ausschließlich selbstständig sind, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Eine automatische Versicherung für Selbstständige gibt es nicht.

  • Selbstständige nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wenn Sie vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit angestellt und arbeitslosenversichert waren, haben Sie in manchen Fällen auch dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben und erneut arbeitslos werden.

  • Übergangsbestimmungen: Für Menschen, die ihren Job aufgeben, um sich selbstständig zu machen, gibt es besondere Übergangsfristen, in denen sie Arbeitslosengeld beantragen können. Einen relevanten Artikel zu diesem Thema finden Sie hier: Nebenberufliche Selbstständigkeit.

Welche Alternativen gibt es für Selbstständige?

Da Selbstständige nicht von der Arbeitslosenversicherung abgedeckt sind, gibt es einige Alternativen, die Selbstständige in Betracht ziehen können, um sich gegen Arbeitslosengeld abzusichern:

  1. Private Versicherung
    Selbstständige haben die Möglichkeit, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen, die den Verdienstausfall abdeckt.

    Diese Versicherungen bieten einen gewissen Schutz vor Einkommensausfällen bei Auftragsverlusten oder Rentabilitätseinbußen des Unternehmens.

  2. Kombinierte Beschäftigung
    Wenn Sie sowohl selbstständig als auch unselbstständig tätig sind und Ihre Tätigkeit in größerem Umfang ausgeübt wird, können Sie durch Ihre Beschäftigung weiterhin Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen und so Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld behalten.

  3. Beratung und Unterstützung RAV
    Selbstständige haben zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, können sich aber nach Schließung ihres Betriebes an das Regionale Arbeitsamt (RAV) wenden.

    Selbstständige, die sich neu orientieren wollen oder auf der Suche nach einem neuen Job sind, bieten Beratung und Unterstützung an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

1. Kann ich nach der Schließung meines Unternehmens Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn ich zuvor angestellt war?
Ja, wenn Sie vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind und ausreichend Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld beantragen.

2.

Welche Möglichkeiten habe ich als Selbstständiger, mich vor Verdienstausfällen abzusichern?
Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer privaten Arbeitslosenversicherung, die Selbstständige vor Verdienstausfällen schützt. Sie können auch eine kombinierte Beschäftigung in Betracht ziehen, bei der Sie teilweise als Selbständiger arbeiten.

3.

Gibt es spezielle Unterstützung für Selbstständige, die ihr Unternehmen verlassen?
Auch wenn es kein Arbeitslosengeld für Selbstständige gibt, können Sie beim RAV Unterstützung und Beratung bei der beruflichen Neuorientierung erhalten.

4. Wie lange muss ich als Arbeitnehmer arbeiten, um nach der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben?
Um weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.

5.

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Was passiert, wenn ich abhängige und selbständige Tätigkeit kombiniere?
Wenn Sie neben Ihrer selbständigen Tätigkeit auch einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen, können Sie im Rahmen Ihrer abhängigen Beschäftigung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

6.Kann ich mich als Selbstständigerwerbender nachträglich in der Arbeitslosenversicherung versichern?
Nein, in der Schweiz ist es nicht möglich, mich als Selbständigerwerbender nachträglich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern.

7.

Wie funktioniert die RAV-Förderung für Selbstständige?
Der RAV bietet Beratung und Unterstützung für Selbstständige, die sich beruflich neu orientieren möchten. Es wird jedoch kein Arbeitslosengeld gezahlt.

Hinweis

Als Selbstständiger ist es wichtig, sich so früh wie möglich mit der Einkommenssicherung zu befassen.

Da die Arbeitslosenversicherung keine Selbstständigen abdeckt, sollten Sie eine private Versicherung in Betracht ziehen oder sich über andere Möglichkeiten informieren, beispielsweise über eine kombinierte Beschäftigung. Hüten Sie sich vor fragwürdigen Angeboten privater Versicherungsgesellschaften - lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

Wenn Sie Fehler in der Selbstständigkeit vermeiden wollen, empfehlen wir Ihnen unser Seminar für Neugründer.

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