Heim / Finanzen / Abschreibung pv anlage nach 5 jahren
Photovoltaikanlagen haben eine lange Nutzungsdauer. Bis 2023 spielte sie eine zentrale Rolle bei der steuerlichen Abschreibung (AfA) von Photovoltaikanlagen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regelungen derzeit gelten, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage oder Ihren Batteriespeicher trotzdem abschreiben können und welche finanziellen Alternativen es gibt.
Erstens
Die Nutzungsdauer (auch Nutzungsdauer oder Betriebszeit genannt) einer Photovoltaikanlage bezeichnet den Zeitraum, über den diese wirtschaftlich betrieben werden kann.
Typischerweise liegt sie zwischen 30 und 40 Jahren, abhängig von der Qualität der Komponenten und der Regelmäßigkeit der Wartung.
Die Nutzungsdauer ist ein entscheidender Faktor bei der Investitionsplanung und -finanzierung, denn sie bestimmt, wie lange die Anlage Strom produziert, wann sich die Anschaffungskosten amortisieren und ob sich die Anschaffung überhaupt lohnt.
Bis 2023 diente es auch als Richtwert für die Abschreibung durch Abnutzung, kurz AfA. Dank der Abschreibung konnten Photovoltaikanlagenbetreiber ihre Steuerlast reduzieren, indem sie die Anschaffungskosten anteilig auf mehrere Jahre verteilen.
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Die Lebensdauer von Photovoltaikanlagen beträgt in der Regel 30 bis 40 Jahre, wenn hochwertige Komponenten verwendet werden.
Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor auf die Lebensdauer der Anlage ist die regelmäßige Wartung und Reinigung, da Verschmutzung, Witterungseinflüsse und technische Defekte die Leistungsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen.
Aus steuerlichen Gründen wurde die Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen zur langfristigen Abschreibung auf 20 Jahre festgelegt.
Dieser gesetzliche Abschreibungszeitraum galt bis 2023 und wurde in der Abschreibungstabelle des Bundesfinanzministeriums verankert. Mit der Steuerreform 2023 entfällt diese Regelung jedoch für private Solaranlagen mit einer Leistung bis 30 kWp. Seitdem ist die Nutzung von der Einkommensteuer möglich.
Nein, ab 2023 können private Photovoltaikanlagen nicht mehr steuerlich abgeschrieben werden.
Durch die Steuerreform wurde die Einkommensteuerpflicht für Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp abgeschafft, so dass die verbrauchsbedingte Abschreibung (AfA) inzwischen entfällt.
Für die steuerliche Abschreibung einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung über 30 kWp wird von 20 Jahren ausgegangen; die tatsächliche Nutzungsdauer beträgt 30 bis 40 Jahre (© Animaflora PicsStock/stock.adobe.com)
Bis Ende 2022 konnten Anschaffungskosten über 20 Jahre steuerlich berücksichtigt werden.
Mit dem Inkrafttreten neuer Regelungen im Jahressteuergesetz für das Jahr 2022 zum 1. Januar 2023 wurde jedoch die Einkommensteuerpflicht für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp abgeschafft. Das bedeutet, dass sowohl die Einspeisevergütung als auch der selbst genutzte Solarstrom nicht mehr versteuert werden müssen.
Durch die Steuerbefreiung von PV-Anlagen ist eine Abschreibung nicht mehr notwendig.
Der Vorteil dieser Gesetzesänderung besteht darin, dass sie die Attraktivität des Betriebs einer PV-Anlage für Privathaushalte erhöht, da diese von bürokratischen Belastungen entlastet werden und die finanziellen Vorteile des Eigenverbrauchs zum Tragen kommen.
Ein Batteriespeicher kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgeschrieben werden.Entscheidend ist, ob die Lagerhalle als integraler Bestandteil der Photovoltaikanlage oder als deren nachträgliche Erweiterung installiert wird.
Darüber hinaus muss die Photovoltaikanlage größer als 30 kWp sein, da private Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 30 kWp keine Abschreibungsmöglichkeit mehr haben, da sie ab 2023 von der Steuer befreit sind. Damit sind an solche Anlagen angeschlossene Energiespeicher nicht mehr steuerlich absetzbar.
Eine Batteriespeicheranlage kann gleichzeitig mit dem Kauf abgeschrieben werden
In diesem Fall kann eine gesonderte Abschreibung erfolgen, in der Regel über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Wenn Sie eine finanzielle Unterstützung für einen Batteriespeicher suchen, gibt es in vielen Bundesländern und Kommunen regionale Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen, die den Kauf erleichtern können.
Systeme? 2023?
Bis Ende 2022 konnten Photovoltaikanlagenbetreiber Anschaffungskosten durch verbrauchsbedingte Abschreibungen steuerlich absetzen (AfA). Als Grundlage für die Abschreibung wurde eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angenommen.
Zu den wichtigsten Regelungen zählte bis 2023:
Dies bedeutete, dass jedes Jahr 5 % der Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden konnten.
Betroffen waren nur kleine und mittlere Unternehmen, deren Gewinn 200.000 Euro nicht überstieg. Voraussetzung war die gewerbliche Nutzung der Anlage durch den Betreiber bzw.
deren Installation im Firmengebäude.
Wichtig: Die degressive Abschreibung wurde 2020 im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes wieder eingeführt, war jedoch bei Anschaffungen nur bis Ende 2022 möglich. Anschließend wurde für neue Photovoltaikanlagen weiterhin nur die lineare Abschreibung vorgenommen einmalig.
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Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp, die weiterhin der Einkommensteuer unterliegen, gibt es verschiedene Abschreibungsmöglichkeiten.
Lineare Abschreibung (Abschreibung) über 20 Jahre:
Sonderabschreibung nach § 7g EStG:
Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG:
Seit der Steuerreform 2023 sind private Photovoltaikanlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit, wodurch die Möglichkeit einer steuerlichen Abschreibung entfällt.
Stattdessen profitieren private Betreiber von zahlreichen finanziellen Vorteilen, die die Investition in eine Photovoltaikanlage weiterhin attraktiv machen.
Dieser beträgt derzeit 7,94 Cent/kWh (Teileinspeisung) für Anlagen bzw. 12,6 Cent/kWh (Volleinspeisung) für Anlagen bis 10 kWp.
Das Darlehen gibt es ab 3,76 % und deckt 100 % der Investitionskosten ab.
Üblich sind Förderungen zwischen 100 und 300 Euro pro kWp Produktion oder kWh Speicherkapazität. Eine Kombination von Bundes- und Landesförderung ist in der Regel möglich, Sie sollten sich jedoch vorab über die konkreten Konditionen und Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Programme informieren.
Bei einer Eigenverbrauchsquote von 70 % kann eine Photovoltaikanlage mehrere hundert Euro pro Jahr an Stromkosten einsparen.
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