Manche Steuerzahler haben keine Wahl: Sie müssen Steuerformulare ausfüllen - digital oder auf Papier. Wie die folgende Tabelle zeigt, gilt dies sowohl für Berufstätige als auch für Rentner, für Frauen und Männer.
Angestellte und Rentner
Menschen, die nur ein Gehalt beziehen, müssen in der Regel nicht zahlen.
Geben Sie eine Erklärung ab. Bei Arbeitnehmern überweist der Arbeitgeber jeden Monat automatisch einen Teil des Gehalts an den Staat. Das bedeutet: Das Einkommen ist zu diesem Zeitpunkt bereits versteuert. Unter bestimmten Umständen müssen Arbeitnehmer, Beamte und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Beispielsweise ist eine Steuererklärung für das Jahr 2024 unter folgenden Voraussetzungen verpflichtend:
Beamte
Eine Steuererklärung kann für sie auch dann verpflichtend werden, wenn ihr Arbeitgeber unterjährig pauschal Steuern von ihren Bezügen einbehält.
Es kommen höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung hinzu, als tatsächlich gezahlt werden.
Rentner
Steuerpflichtige Rentner müssen Einkünfte zahlen, die über dem Grundfreibetrag liegen. Für das Jahr 2024 betrug der Grundbetrag „kostenlos“ 11.784 €; für 2025 werden es 12.096 Euro sein. Ein Teil Ihrer Rente ist steuerfrei und wird nicht Ihrem Einkommen zugerechnet.
Ihr persönlicher Freibetrag wird zum Zeitpunkt der Pensionierung berechnet und bleibt in der Regel in den Folgejahren gleich. Durch Rentenerhöhungen werden manche Menschen später steuerpflichtig.
Ehen und eingetragene Lebenspartner
Will ein Ehepaar seine Steuererklärung nicht gemeinsam abgeben, muss jeder Partner eine eigene Aufteilungserklärung abgeben.
Aber auch bei gemeinsamer Veranlagung kann eine Steuererklärung für Paare verpflichtend sein, beispielsweise in folgenden Situationen:
- Ein Partner versteuert das Einkommen in der Lohnsteuerklasse 4+Faktor, 5 oder 6.
- Das Paar lässt sich scheiden und ein Partner heiratet im selben Jahr erneut. In diesem Fall müssen alle Beteiligten ihre Steuern angeben.

Unternehmer
Wer Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit oder aus der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erzielt, muss grundsätzlich eine Erklärung abgeben. Nur wenn Ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und Sie keinen Verlust haben, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben.
Anleger
Kapitalerträge unterliegen grundsätzlich der Quellensteuererklärung und werden daher nicht in die Einkommensteuer einbezogen.
Allerdings kann es vorkommen, dass aufgrund von Kapitalerträgen eine Steuererklärung obligatorisch wird. Dies liegt vor, wenn
- keine auf Kapitalerträge anfallende Kirchensteuer abgeführt wurde,
- ausländische Einkünfte vorliegen, auf die keine Abzugsteuer abgeführt wurde oder
- im Vorjahr zu wenig Abzugsteuer abgeführt wurde.
Erben müssen ihre Rechnungen begleichen
War der verstorbene Vater, die verstorbene Ehefrau oder eine andere nahestehende Person zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? In einem solchen Fall müssen die Erben im Namen des Erblassers eine Einkommensteuererklärung abgeben.