Jeder, der einen Minijob macht, muss über die Verdienstgrenze Bescheid wissen, die derzeit bei 520 Euro im Monat liegt. Damit entsprechen Minijobs ihrem Konzept der Niedriglohnbeschäftigung. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie viele Stunden eine solche geringfügige Beschäftigung umfassen kann.
Hier erfahren Interessierte alles Wissenswerte und können sich ausführlich über die Verdienstgrenze und den Arbeitsaufwand im Minijob informieren.
Das sind die Vorteile einer Arbeit für 520 Euro
Der große Vorteil eines Minijobs ist, dass man 520 Euro im Monat steuerfrei verdienen kann. Minijobber müssen keine Einkommensteuer, Krankenversicherungs-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen.
Darüber hinaus können Sie von der Pflicht zur Rentenversicherung befreit werden. Auch wenn Ihr Arbeitgeber eine Pauschalsteuer zahlen muss, erhalten Sie als Minijober eine Überweisung Ihres gesamten Gehalts. Sie müssen also nicht erst Ihr Nettogehalt berechnen, denn bei vollständiger Ausschöpfung der Verdienstgrenze erhalten Sie einfach 520 Euro.
Mehrere Minijobs und eine Gehaltsgrenze von 520 €
Es ist allgemein bekannt, dass Minijobs auf ein maximales Gehalt von 520 € pro Monat begrenzt sind.
Da die Bezahlung auf Stundenbasis erfolgt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf achten, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird. In vielen Fällen wird dies jedoch deutlich untergraben, da der Umfang der Miniaufgabe gering ist. In solchen Fällen lohnt es sich, über die Übernahme mehrerer Minijobs nachzudenken. Allerdings gilt die Verdienstgrenze von 520 Euro nicht für einen Minijob, sondern für alle Minijobs zusammen.
Daher sind hier eine gute Planung und Kontrolle erforderlich.
Das war die Verdienstgrenze bei einem Minijob.
Der Begriff Job für 520 Euro wird oft als Synonym für schlecht bezahlte Arbeit verwendet. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Verdienstgrenze von 520 Euro für einen Minijob absolut sei. Ein Blick zurück zeigt jedoch, dass sich das gesetzlich festgelegte Höchstgehalt für einen Minijob ständig ändert.
Beispielsweise wurde im Jahr 1981 das Höchstentgelt für geringfügige Beschäftigungen auf 390 DM festgelegt. Im Jahr 1999 erfolgte eine Erhöhung auf 630 DM, also 325 Euro. Zum 1. April 2003 wurde die Geringfügigkeitsgrenze erneut auf 400 Euro angehoben. Im Jahr 2013 erhöhte sich dieser Betrag auf 450 Euro und ab dem 1. Oktober 2022 stieg der maximal mögliche Verdienst im Minijob auf 520 Euro.
Checkliste: Hier ist ein Job für 520 Euro inklusive
Als Sozialhilfeempfänger kann man von einem Minijob richtig profitieren. Einerseits schaffen Sie eine Basis für den Wiedereinstieg in den Beruf, andererseits verbessern Sie Ihre Finanzen. Allerdings ist zu beachten, dass manchmal auch ein Job für 520 Euro in Frage kommt. Dies gilt insbesondere für folgende Leistungen:
Checkliste: Diese Steuern zahlt der Arbeitgeber bei einem Minijob
Wer einen Minijob ausübt, muss sich um Steuern keine Sorgen machen, schließlich gibt es durch die ZUS-Versicherung viele Freiheiten.
Allerdings müssen Arbeitgeber die Pauschalsteuer über die Minijob-Zentrale abführen. Folgende Checkliste gibt hierzu einen Überblick:
- Pauschale Steuer
- Pauschaler Rentenversicherungsbeitrag
- Pauschaler Krankenversicherungsbeitrag
- U1-Beitrag als Aufwandsentschädigung im Krankheitsfall der Mini-Arbeiterin
- U2-Beitrag als Aufwandsentschädigung während der Schwangerschaft oder Mutterschaft der Mini-Arbeiterin
- Beitrag zum Insolvenzgeld
- Gesetzlicher Unfallversicherungsbeitrag
Als Miniangestellter können Sie zum Erwerb entsprechender Ansprüche auch Ihren eigenen Rentenversicherungsbeitrag zahlen.
5 Tipps zum Geldverdienen im Minijob
Teilzeitbeschäftigte sollten die Versicherungsfreiheit zu schätzen wissen, denn sie bedeutet Befreiung von vielen Steuern. Der Arbeitgeber zahlt lediglich einen Pauschalbetrag und für den Arbeitnehmer entstehen keine weiteren Kosten. Gleichzeitig ist der Minijobber gut beraten, diese Tipps zu beachten, um das Beste aus dieser Situation zu machen:
- Vermeiden Sie Befreiungen von der Rentenversicherungspflicht, um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu bekommen!
- Denken Sie daran, dass das Überschreiten der Verdienstgrenze zweimal im Jahr kein Problem darstellt!
- Denken Sie daran, dass Ihr Monatsgehalt auf keinen Fall 1.040 Euro überschreiten darf!
- Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich über die aktuelle Minijob-Verdienstgrenze!
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie mehrere Minijobs haben und achten Sie darauf, dass die Minijob-Grenze von 520 € pro Monat nicht überschritten wird!
Achtung! Tipp der Redaktion
Als Miniangestellter sollten Sie immer die gesetzliche Verdienstgrenze im Auge behalten.Gleichzeitig lohnt es sich, die Vorschriften zu lesen und unsere nachstehenden redaktionellen Ratschläge zu befolgen.
Genießen Sie einmalige Zahlungen!
Bezahlte Überstunden, Urlaubsgeld, Urlaubsgeld und andere einmalige Zuwendungen sind für Mitarbeiter willkommene Zusatzverdienste.
Auch Minijobber können sich darüber freuen, denn wenn sie die Verdienstgrenze nicht öfter als zweimal im Jahr und nie über 1.040 Euro überschreiten, ist ihr Teilzeitstatus nicht gefährdet. Im Zweifelsfall können Sie sich an die Minijob-Zentrale oder die Anwaltskanzlei wenden.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Stunden kann man für 520 Euro in einem Job arbeiten?
Bei einem Minijob ist die Anzahl der Arbeitsstunden nicht begrenzt. Der Gesetzgeber legt lediglich die Verdienstgrenze fest. Da die Bezahlung pro Stunde erfolgt, richtet sich die maximale Stundenzahl nach dem jeweils gültigen Stundensatz.
Was passiert, wenn die Verdienstgrenze überschritten wird?
Das gelegentliche und unerwartete Überschreiten der Verdienstgrenze ist kein großes Problem.
Wird die Verdienstgrenze jedoch mehr als zweimal im Kalenderjahr oder regelmäßig überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob. Stattdessen kann es sich um einen sogenannten Midi-Job handeln.
Was ist Midi-Arbeit?
Ein Midijob ist eine Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze für einen Minijob.
Derzeit gilt dies für Stellen, deren Monatsgehalt zwischen 520,01 und 2.000 Euro liegt. Sie sind in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungspflichtig, eine Steuervergünstigung gibt es jedoch nicht. Es besteht jedoch die volle Sozialversicherung mit einem geringeren Steuersatz im Vergleich zum klassischen Arbeitsverhältnis.
Wann wird die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst?
Wer sich die Geschichte der Minijobs anschaut, dem fällt auf, dass die Verdienstgrenze mehrfach angehoben wurde. Damit sollte auf die veränderten Lebensbedingungen der Arbeitnehmer reagiert werden. Die aktuelle Grenze von 520 Euro ist nicht festgelegt und wird sich über kurz oder lang erhöhen. Daher sollten Kleinstarbeiter die Rechtslage im Auge behalten und immer auf dem Laufenden bleiben.