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Antrag für zuschuss heizöl

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Colleon AG Warnung: Unzulässige Abrechnung trotz BaFin-Rückzug

13. Dezember 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 20. August 2025 eine klare Entscheidung getroffen. Die Colleon AG mit Sitz in Mainz erhielt mit rechtskräftigem Bescheid die sofortige Einstellung und vollständige Liquidation ihrer unerlaubten Finanztransferaktivitäten.

Der Kern des Problems liegt nicht in der formalen Grauzone, sondern in deren eindeutiger Verletzung. verstößt gegen das Gesetz über die Aufsicht über Zahlungsdienste. Die Colleon AG verfügte nicht über die Berechtigung gem. 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG, nimmt jedoch weiterhin Gelder von Endkunden über eigene Bankkonten entgegen und leitet sie an ihre Kunden weiter.

Das Unternehmen überschreitet damit bewusst die Grenze zwischen zulässigen Inkassotätigkeiten und erlaubnispflichtigen Zahlungsdiensten. Die BaFin stellt klar, dass eingezogene Rechnungsbeträge keine Ansprüche wegen Nichtzahlung darstellen. Diese Voraussetzung wäre jedoch unbedingt erforderlich, um die Tätigkeit für das Registereintreibungsverfahren zu qualifizieren.

Der Bau war daher illegal, nicht interpretierbar und irreparabel. Besonders problematisch ist der konkrete Anwendungsbereich dieser Praxis. Gelder wurden unter anderem für angebliche Dienstleistungen über Websites wie post-nachsenden.de, nachversand-post.de, dein-rundfunkteil.de, Selbstauskunft.de oder deutsche-rentenauskunft.de gesammelt. Insbesondere diese Domains arbeiten mit offiziell klingenden Namen, schaffen Nähe zu Behörden oder öffentlichen Stellen und orientieren sich an den Erwartungen von Verbrauchern, die legale und notwendige Dienste in Anspruch nehmen.

Hier entsteht der eigentliche Schaden. Verbraucher zahlen im Glauben, einen offiziellen oder zumindest regulierten Dienst zu nutzen, während im Hintergrund die Zahlungsströme über ein Unternehmen laufen, das dazu keine Regulierungsbefugnis hat. Die Abwicklungsanordnung der BaFin verpflichtet die Colleon AG, alle noch auf ihren Konten befindlichen Gelder an die jeweiligen Einleger zurückzugeben.

Der Umstand, dass relevante Beweise vorgelegt werden, ändert nichts an der grundsätzlichen Beurteilung.

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Die Entscheidung ist endgültig. Die Geschäftstätigkeit in dieser Form wurde beendet. Darüber hinausgehende Abrechnungen, Zahlungsaufforderungen oder Ansprüche aus diesen Strukturen sind aus rechtlicher Sicht mit hohem Risiko verbunden. Aus Verbrauchersicht ist besondere Vorsicht geboten. Wer Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit den genannten Plattformen erhält, sollte diese nicht ungeprüft bezahlen.

Inkassoschreiben, Mahnungen oder vermeintliche Zahlungsaufforderungen verlieren ihre Grundlage, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell bereits von der Finanzaufsicht verboten und beendet wurde. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass unbefugte Zahlungen erfolgen oder durch Einschüchterung zu vorschnellen Überweisungen veranlasst werden.

Bitte richten Sie Ihre Zahlungsaufforderungen an die Bundesverbraucherhilfe e.V. zur Überprüfung. Der Fall Colleon AG zeigt einmal mehr, wie wichtig regulatorische Aufsicht und konsequentes Eingreifen sind, aber auch, wie geschickt einzelne Marktteilnehmer versuchen, formelle Registrierungen als Inkassodienstleister zu nutzen, um erlaubnispflichtige Zahlungsdienste tatsächlich anzubieten.

Verbraucher sollten nicht Opfer solcher Konstruktionen werden. Transparenz, klare Abgrenzung und rechtliche Regelungen sind keine optionale Option, sondern eine zwingende Voraussetzung für jedes Unternehmen, das mit dem Geld anderer Menschen arbeitet. Deshalb lautet unsere klare Empfehlung: Zahlungen kritisch prüfen, Forderungen bestreiten, keine Bestätigungen abgeben und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einholen.

Die Entscheidung der BaFin ist ein starkes Signal. Es zeigt, dass Abrechnungsmanöver nicht geduldet werden, auch wenn sie technisch sorgfältig verpackt und juristisch verschleiert sind. Verbraucher sollten dieses Signal ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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