Was passiert, wenn während des Studiums ein Kind zur Welt kommt?

Welche Regelungen sieht das Mutterschutzgesetz für Studentinnen vor?
Sind Sie derzeit schwanger und stehen kurz vor der Geburt? Oder Sie planen eine Familie und möchten sich vorab mit den gesetzlichen Regelungen vertraut machen? Sie fragen sich vielleicht, was passiert, wenn Sie mitten im Semester oder sogar während einer Prüfung ein Kind zur Welt bringen.
Das neue Mutterschutzgesetz gilt nun auch für Studentinnen. Antworten auf Fragen zum Mutterschutz im Studium können Sie hier lesen:
Mutterschutzgesetz 2018
Bis zum 31. Dezember 2017 galt das MuSchG nur für Arbeitnehmerinnen, also Arbeitnehmerinnen (nicht Selbstständige). Grundsätzlich sieht es ein Arbeitsverbot für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes vor.
Warum es während des Studiums keinen offiziellen Mutterschutz gab.
Da durch das Studium kein Arbeitsverhältnis entsteht, galt das Mutterschutzgesetz bis zu seiner Novellierung im Jahr 2018 nicht für das Studium. Bisher gab es kein allgemeingültiges Gesetz, das regelte, was mit Prüfungen passiert, wenn eine Studentin während des Studiums schwanger wird.
Bis Ende 2017 regelten die Hochschulen dies weiterhin selbst. Die meisten Universitäten haben Studentinnen die Freiheit eingeräumt, Prüfungen und Kurse rund um ihren voraussichtlichen Geburtstermin abzulegen oder sich krankschreiben zu lassen. Arbeitnehmer haben keine solche Wahl. Sie dürfen nicht arbeiten, egal ob sie wollen/können oder nicht.
Mutterschutz ab 1.
Januar 2018 auch für Studierende
Ab dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen und Auszubildende in Deutschland. Das bedeutet, dass nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Ausbildungseinrichtungen wie Universitäten, Schulen, Akademien etc. nun dafür sorgen müssen, dass schwangeren Frauen und jungen Müttern, die an der Ausbildung teilnehmen, keine Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit den Umständen der Geburt entstehen.
Daher können Prüfungstermine während des Mutterschaftsurlaubs (6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Geburtstermin) für Sie nicht katastrophal sein. Es gibt noch keine einheitlichen Regelungen, die die Lösung dieses Problems regeln. Es können jedoch auch alternative Untersuchungen in Betracht gezogen werden, etwa Hausaufgaben statt Prüfungen, Einzeluntersuchungen statt Gruppenarbeiten oder zeitlich abgestimmte Nachuntersuchungen.
Es gibt unterschiedliche Mutterschutzfristen für:
- Frühgeborene
- Mehrlingsgeburten
- ein behindertes Kind
Für diese drei Ausnahmen gelten 12 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt zuzüglich der restlichen Die Zeit der sechs Wochen vor der Antragstellung (bei Frühgeborenen) bleibt liegen (§ 6 MuSchG).
Kann oder muss ich in den Mutterschutz gehen?
Nein, Sie müssen nicht in den Mutterschutz gehen, wenn Sie das nicht wollen.
Sie können immer noch Prüfungen schreiben, wenn Sie sich dazu sicher fühlen, aber niemand kann Sie dazu zwingen. Ganz wichtig: Studierende, die in den Mutterschutz gehen, können offiziell nicht schlechter gestellt werden. Termine etc. sollten Sie mit Ihrem Professor oder Dozenten besprechen. Alternativ können Sie auch eine Hausarbeit verfassen.
Gibt es etwas zu beachten, wenn Sie trotz Mutterschutz Prüfungen ablegen möchten?
Wenn Sie Ihr Studium trotz der Geburt ohne Unterbrechung abschließen und kurz vor oder nach der Geburt Prüfungen ablegen möchten, müssen Sie als Schwangere Ihrer Hochschule den Verzicht auf den Mutterschutz schriftlich mitteilen.
Ist Gibt es eine Alternative zum Mutterschaftsurlaub?
Ich?
Vielleicht fällt es dir leichter, wenn du dir das Semester freinimmst. An einigen Hochschulen können Sie trotz Beurlaubung Prüfungen schreiben. Allerdings sollten Sie die BaföG-Richtlinien nicht außer Acht lassen - im Sommersemester haben Sie keinen Anspruch auf BaföG.
Wer sollte Mutterschaftsurlaub nehmen?
Gefährdete Studierende müssen in Mutterschaftsurlaub gehen.
Z.B. Wenn Sie in einem Labor mit Chemikalien in Kontakt kommen. Bei Bedarf stellt Ihnen Ihr Arzt vorab eine Bescheinigung aus (§ 9 MuSchG).