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Alten kaminofen durch neuen ersetzen steuerlich absetzbar

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Kann ein Kamin abgezogen werden?

Rechtsgrundlage für die mögliche Steuerentlastung ist Art. 35a EStG (Einkommensteuergesetz).

Abzugsfähiger Kamin - Neu- oder Nacheinbau

Die steuerliche Unterscheidung besteht darin, ob Sie einen Kamin, der in einem Neubau eingebaut wurde, absetzen möchten oder ob Sie den Kamin erst nachträglich in eine bestehende Immobilie eingebaut haben.

Der Gesetzgeber hat hier klare Regelungen geschaffen.

  • Wird in einem Neubau ein Kamin eingebaut, ist dieser nicht steuerlich absetzbar. Wenn Sie nachträglich einen Kamin einbauen, können Sie einige Kaminkosten absetzen.

Wenn Sie also darüber nachdenken, Ihre Immobilie mit einem Kamin zu modernisieren, lohnt es sich, über den Einbau nicht gleich beim Neubau, sondern etwas später nachzudenken.

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So können Sie zumindest eine teilweise Rückerstattung vom Finanzamt erhalten.

Welche Kosten können für einen Kamin abgesetzt werden?

Wenn Sie planen, einen Kamin nachträglich einzubauen, fallen neben Arbeitskosten (also Lohn und Nebenkosten) auch Materialkosten an.

Laut Steuerrecht können in der jährlichen Steuererklärung nur Arbeitskosten angegeben werden, nicht jedoch die Kosten für notwendige Materialien.

Unternehmer stufen sie als Betriebsausgaben ein, es muss jedoch ein sichtbarer Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit bzw. den erzielten Einnahmen bestehen. Einzelpersonen können Arbeitskosten als Handwerksleistungen einstufen. In einem solchen Fall können maximal 20 Prozent der anfallenden Gehaltskosten, maximal jedoch 1.200 Euro, von der Steuer abgesetzt werden.

Formelle Voraussetzung für den Abzug einer Feuerstelle

Damit das Finanzamt und der Steuerpflichtige diese Kosten berücksichtigen und die entsprechenden Steuererleichterungen erhalten können, müssen die entstandenen Aufwendungen mit einer korrekt ausgestellten Rechnung dokumentiert werden.

Das bedeutet, dass die Rechnung den genauen Anteil der Arbeits- und Reisekosten prozentual oder insgesamt ausweisen muss. Privatpersonen können den Kamin verkaufen, wenn sie auf Verlangen der Behörde eine Rechnung mit Kontoauszug vorlegen.

  • Sollten die einzelnen Arbeits- und Reisekostenbeiträge aus der Rechnung nicht eindeutig hervorgehen, sollten Sie unbedingt das ausführende Unternehmen um die Ausstellung und Übersendung einer neuen, detaillierten Rechnung bitten.

    Die meisten Handwerksbetriebe sind sich dieser steuerlichen Notwendigkeit jedoch bewusst und machen auf ihren Rechnungen die korrekten Angaben, um späteren Aufwand zu sparen.


Einzelne Nachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a»

Haftungsausschluss: Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen hier präsentierte Informationen.

Ausgenommen sind Leistungen, die Gewerbetreibenden gemäß StBerG und RBeG vorbehalten sind.


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