Einfach und mit Spaß zum Führerschein kommen
Für zweirädrige Kraftfahrzeuge gelten folgende Regeln:
- Maximales Fassungsvermögen 125 cm3
- Leistung max. 11 kW (15 PS)
- Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg (Verhältnis Leistung zu Gewicht)
- Motorräder mit Beiwagen (Anhängersatz) erlaubt
Für dreirädrige Kraftfahrzeuge gelten folgende Regeln:
- Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
oder
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Leistung max.
15 kW (20 PS)
Schulung und Prüfung
Für den Erhalt Ihrer A1-Klasse sind sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung erforderlich.
Sie benötigen außerdem einen Sehtest und einen 9-stündigen Erste-Hilfe-Kurs.
Theoretische Ausbildung
Ist die A1-Klasse der erste Führerschein, den Sie erhalten?
Dann umfasst der theoretische Teil der Ausbildung insgesamt 16 Doppelstunden 90-minütiger Theorieunterricht.
Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Spezialstoff für Zweiräder.
Haben Sie bereits einen anderen Führerschein?
Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst dann insgesamt 10 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht. Davon entfallen 6 Doppelstunden auf Basismaterial und 4 Doppelstunden auf Spezialmaterial für Zweiräder.
Praktische Ausbildung
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten à 45 Minuten.
Hierbei handelt es sich um gesetzlich festgelegte Sonderfahrten, die oft als „Pflichtstunden“ bezeichnet werden.
Darüber hinaus sind Bewegungsstunden vorgeschrieben. B. grundlegende Fahraufgaben wie Notbremsung, langsamer Slalom etc. erlernen.
Aber natürlich muss auch das richtige und sichere Verhalten im Straßenverkehr geübt werden.
Wir fahren so lange, bis das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Prüfungen
Darauf folgen Prüfungen in beiden Bereichen (Theorie und Praxis) beim TÜV SÜD
Die Theorieprüfung kann 3 Monate vor dem 16.
Lebensjahr des Kindes abgelegt werden.
Die praktische Prüfung dauert 70 Minuten und kann 1 Monat vor dem 16. Lebensjahr abgelegt werden.