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Vorabgebühr ist ein wichtiger Begriff für jeden, der in Fonds investiert, und er sorgt oft für Verwirrung. In diesem Artikel erklären wir Ihnen einfach und verständlich, was eine Pauschalvorauszahlung ist, wie sie berechnet wird und welche Steuern damit verbunden sind. Außerdem zeigen wir ein Rechenbeispiel und beantworten die häufigsten Fragen (FAQ) zur Pauschalvorauszahlung.
Die Pauschalvorauszahlung wurde 2018 in Deutschland im Zuge der Investmentsteuerreform eingeführt.
Es stellt sicher, dass Anleger auch dann Steuern zahlen, wenn sie mit ihren Anlagen Gewinne erzielen, die nicht ausgeschüttet, sondern direkt reinvestiert werden. Besonders wichtig ist der pauschale Vorschuss für Anleger in sogenannten Thesaurierungsfonds, bei denen Erträge wie Dividenden oder Kursgewinne im Fonds selbst verbleiben und weiter angelegt werden.
Bei der Ausschüttung von Fonds kann auch eine Pauschalvorauszahlung anfallen.
Ohne eine Pauschalvorauszahlung würden Anleger nur dann besteuert, wenn sie ihre Anteile am Fonds veräußern oder die Gewinne des Fonds realisieren. Eine Pauschalvorauszahlung sorgt für die regelmäßige Besteuerung eines kleinen Teils Ihres Einkommens während der Mindesterhaltungsperiode.
Stellen Sie zu Beginn des Jahres sicher, dass Ihr Verrechnungskonto über ausreichende Deckung verfügt.
Die Berechnung der Pauschalvorauszahlung basiert auf dem sogenannten Grundrenditesatz.
Das Grundeinkommen ist ein errechneter Wert, der den von der Bundesbank festgelegten Basiszinssatz, den Wert des Fonds zu Jahresbeginn und den Pauschalbetrag berücksichtigt. Sie dient als Grundlage für einen Pauschalvorschuss und kann von der tatsächlichen Rendite des Fonds abweichen, da sie keine tatsächlichen Renditen oder Preisaufschlüsselungen widerspiegelt.
Die Grundrendite wird berechnet, indem der Wert des Fondsanteils zu Beginn des Jahres mit dem Leitzins und einem Faktor von 0,7 multipliziert wird.
Es wird überprüft, ob die zugrunde liegende Rendite die tatsächliche Wertsteigerung des Fonds übersteigt (Preiserhöhungen, Rücktritte).
Ist das Grundeinkommen geringer, wird ein pauschaler Vorschuss auf das Grundeinkommen aufgeschlagen. Ist die tatsächliche Wertsteigerung geringer, handelt es sich um eine Pauschalvorauszahlung.
Die Kapitalertragsteuer wird auf Basis des vereinbarten Pauschalvorauszahlungssatzes fällig, also 25 % Quellensteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer.
Der Basiszinssatz im Jahr 2025 beträgt 2,53 % und Ihr Anteil am Fonds war zu Jahresbeginn10.000 Euro wert. Die Grundrendite wäre in diesem Fall:
10.000 Euro
x 2,53 % (Basiszinssatz 2025)
x 0,7 (Pauschbetragsfaktor)
= 177,10 Euro
Wenn Ihr Fonds im Jahr 2025 weniger als 177,10 Euro erwirtschaftet, beträgt die Wertsteigerung Die tatsächliche Wertsteigerung wird als Pauschalvorauszahlung besteuert.
Die Pauschalvorauszahlung wird im Rahmen der Kapitalertragsteuer besteuert.
Diese beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Steuer wird automatisch von der Bank abgeführt und von Ihrem Kündigungsbescheid abgezogen, sofern dieser nicht bereits ausgeschöpft ist. Bei einem Freistellungsauftrag bis zu 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Verheirateten) fällt bis zum Überschreiten dieses Betrages keine Steuer an.
Andernfalls wird die Steuer einbehalten und direkt abgeführt, ohne dass Sie selbst etwas unternehmen müssen. Bitte stellen Sie sicher, dass zu Beginn des Jahres ausreichend Deckung auf Ihrem Verrechnungskonto vorhanden ist.
Hier eine Beispielberechnung eines Pauschalvorschusses unter Berücksichtigung der Teilfreistellung für Aktienfonds:
Angenommen, es handelt sich um einen Aktienfonds, für den eine Teilfreistellung von 30 % gilt: Die Werte im Beispiel lauten wie folgt folgt:
Ihr Fonds erzielt einen Kursanstieg von lediglich 100 € pro Jahr.
Da das Grundeinkommen (177,10 Euro) höher ist als die tatsächliche Wertsteigerung (100 Euro), wird nur die tatsächliche Wertsteigerung in Form eines Pauschalvorschusses besteuert.
Berechnung mit Teilbefreiung ohne Kirchensteuer.
Steuerberechnung:
Diesen Betrag behält die Bank automatisch ein und zahlt ihn an das Finanzamt ab.
Bei dem Pauschalvorschuss handelt es sich um eine fiktive Mindestrendite, die im Wesentlichen auf der jährlichen Wertsteigerung der angesammelten Gelder (Guthaben ohne Abhebungen) basiert.
Grundlage für die Steuerberechnung ist ein auf Basis des Grundeinkommens ermittelter Pauschalvorschuss, der direkt von der Bank ausgezahlt wird - Sie müssen sich also nicht selbst um die Besteuerung kümmern.
Teilfreistellung ist eine Entlastung, die den steuerpflichtigen Pauschalsatz für bestimmte Fondsarten senkt. Bei Aktienfonds beträgt der Teilfreibetrag beispielsweise 30 %, sodass nur 70 % des Pauschalvorschusses steuerpflichtig sind.
Dies kann die Steuerlast wirksam reduzieren und gilt auch für Kursgewinne bei späterer Veräußerung.
Eine pauschale Vorauszahlung reduziert die Steuerlast bei der Veräußerung von Fondsanteilen, da bereits versteuerte Beträge berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass Pauschalvorschüsse, die während der Dauer der Unternehmenserhaltung versteuert wurden, im Falle einer Veräußerung nicht erneut der Besteuerung unterliegen.
Dadurch verringert sich die Höhe des steuerpflichtigen Gewinns, was zu einer geringeren Quellensteuer führt.
Für unterjährig erworbene Fondsanteile - zum Beispiel durch Sparpläne - wird der Ausgabeaufschlag im Verhältnis zu den Monaten berechnet, in denen Sie die Anteile gehalten haben. Dadurch werden die Beträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten während des Kaufs berücksichtigt und eine faire Berechnungsgrundlage geschaffen.
Die Berechnung der pauschalen Vorauszahlung erfolgt immer zu Beginn des Jahres für das Vorjahr.
Die Zahlungsfrist endet am 1. Januar und wird von Ihrer Bank automatisch abgezogen.
Nein, Ihre Bank zieht automatisch Steuern vom Pauschalvorschuss ab. Bitte stellen Sie zu Beginn des Jahres sicher, dass Ihr Girokonto (Girokonto) ausreichend gedeckt ist.
Ja, es kann vorkommen, dass Ihr Grundeinkommen höher ist als Ihr tatsächlicher Gewinn.
Allerdings wird in solchen Fällen nur die tatsächliche Wertsteigerung pauschal versteuert, um eine „Überbesteuerung“ zu vermeiden. vermeiden.
Eine pauschale Anzahlung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, sorgt aber auch dafür, dass Sie Ihre angesammelten Gelder regelmäßig versteuern. Da die Bank die Steuer automatisch abführt, müssen Sie sich als Anleger um die Abwicklung nicht kümmern.
Wenn Sie eine pauschale Vorauszahlung in Ihre Steuerplanung einbeziehen, können Sie besser abschätzen, wie viel Sie jedes Jahr zu tragen haben.
Die steuerliche Behandlung hängt von der persönlichen Situation des einzelnen Mandanten ab. Die rechtlichen Grundlagen für die Besteuerung von Kapitalerträgen können sich ändern.
Die UmweltBank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen im Bereich des Steuerrechts. Die bereitgestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.