1. Schritt - Melden Sie sich online als Arbeitsuchender an
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie sich mindestens 3 Monate vor Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses als Arbeitsuchender melden. Dies gilt auch, wenn Sie vorübergehend beschäftigt sind. Wenn Sie später erfahren, dass Ihr Arbeitsverhältnis beendet wurde, müssen Sie dies innerhalb von 3 Tagen melden.
Im → Merkblatt 1 finden Sie die wichtigsten Rechte und Pflichten bei Arbeitslosigkeit.
Online-Stellenanzeige Merkblatt 1
2. Schritt - Online-Meldung von Arbeitslosen
Hierfür benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie dies über die Schaltfläche „Online-Ausweisfunktion“ nachholen.
beantragen. Denken Sie daran, dass Sie sich spätestens am ersten Tag nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes persönlich beim Arbeitsamt oder online arbeitslos melden müssen.
Online-ArbeitslosenmeldungOnline-Ausweisfunktion
3. Schritt - Reichen Sie einen Online-Antrag auf Arbeitslosenunterstützung ein
Sie können den Status Ihrer online eingereichten Anträge im eService überprüfen. Sie können unter anderem auch Benachrichtigungen abrufen und herunterladen. Wenn Sie Ihre Bankverbindung während des Bewerbungsprozesses ändern möchten, können Sie dies nur ändern, wenn Sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mit einem Einmalpasswort nutzen.
Klicken Sie dazu einfach auf die Schaltfläche.
Online-Antrag auf Arbeitslosengeld Zwei-Faktor-Authentifizierung
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