Heim / Bildung & Beruf / Anerkennung von schulabschlüssen hessen
Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:
Sie können die Anerkennung Ihres Schulabschlusses in Deutschland beantragen. Die Anerkennung obliegt den Zertifikatsanerkennungsstellen der Bundesländer. Dort können Sie Ihre Bewerbung einreichen.
Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft, ob Ihr Schulabschlusszeugnis mit Ihrem deutschen Schulabschlusszeugnis kompatibel ist. Bei gleichwertigem Schulabschluss erhalten Sie eine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Die zuständige Zeugnisanerkennungsstelle finden Sie in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Zeugnisanerkennungsstellen akzeptieren ausschließlich die Anerkennung von Schulabschlüssen.
Eine Anerkennung von Schulzeugnissen einzelner Jahrgänge ist nicht möglich.
Sie möchten Ihr Studium in Deutschland beginnen? Dann informieren Sie sich direkt auf der Website „Study in Germany“ oder bei der Hochschule Ihrer Wahl über die notwendigen Voraussetzungen. Mit Ihrem Schulabschluss können Sie sich für einen Studienplatz bewerben.
In Deutschland besteht Schulpflicht.
Die Dauer der Schulpflicht wird von den Bundesländern festgelegt. In den meisten Bundesländern beginnt die Schulpflicht mit dem 6. Lebensjahr. Die Schulzeit beträgt insgesamt mindestens 9 Jahre. Weitere Informationen zur Schulpflicht finden Sie auf der Website der Kultusministerkonferenz (KMK).
Sollten Sie oder Ihre Kinder weiterhin schulpflichtig sein, müssen Sie in Deutschland zur Schule gehen.
Dort können Sie ein Schulabschlusszeugnis erwerben. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit den zuständigen Schulbehörden. Um beurteilt zu werden, ist in der Regel die Teilnahme an einer Probestunde erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Schulbehörde. Diese finden Sie auf der Website des Deutschen Bildungsservers.
Wenn Sie nicht mehr zur Schule gehen müssen, können Sie den Schulabschluss freiwillig nachholen.
Sie können zur Schule gehen oder Kurse belegen. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (BA) „Erlangung eines Schulabschlusses“.